Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat möge ergänzend zum Beschlussvorschlag beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.
Begründung:
Leipzig versucht sich als „Hauptstadt der Elektromobilität“ bzw. als „Stadt der intelligenten Mobilität“ zu positionieren. Dies ist sowohl wirtschafts- wie auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll. Parallel wird an weiteren Detailkonzepten zur Umsetzung dieser Ziele gearbeitet.
Aus Sicht des Antragstellers gehört dazu auch die Förderung der Elektromobilität durch bessere Nutzungsmöglichkeiten, wie das Abstellen und Aufladen der Fahrzeuge. Elektrofahrzeuge haben den Vorteil, dass sie kaum Lärm und keine Abgasemissionen verursachen. Nach aktuellem Entwurf ist die Errichtung zusätz