Änderungsantrag zum Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grüne und Die Linke.
Er wurde bei der Neufassung der Vorlage übernommen.

Der Beschlussvorschlag 3 wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

Die vorgeschlagenen neuen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern werden bestätigt. Parallel wird die Aufgabe des Standortes Torgauer
Straße bestätigt. In Umsetzung des Konzeptes wird vorgeschlagen, die Unterbringung von

Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Objekten

  • Liliensteinstraße 15 a (LWB, 220 Plätze)
  • Markranstädter Straße 16/18 (LWB, 45 Plätze)
  • Am langen Teiche 17 (LWB, max. 35 Plätze)
  • Pittlerstraße 5/7 (LWB, max. 36 Plätze)
  • Eythstraße 3 (LWB, 30 Plätze)
  • Pögnerstraße 14 (Stadt, 40 Plätze)
  • Bornaische Straße 215 (Stadt/SEB, 35 Plätze) und
  • Weißdornstr. 102 (Stadt, max. 50 Plätze – Schließung des Standortes bis Ende 2014)

Die Stadtverwaltung prüft zudem die Schaffung von 50 oder 100 Plätzen in ein oder zwei Häusern in der Riebeckstraße 63. Darüber hinaus werden weitere Alternativstandorte mit maximal 50 Plätzen gemäß Stadtratsbeschluss gesucht. Bis spätestens Ende 2014 ist der Standort Weißdornstraße durch alternative Objekte abzulösen. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher Ausschreibung versucht werden, geeignete Objektemit einer Kapazität bis maximal 50 Personen zu finden. Für die Sanierung Riebeckstraße 63 sind entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt einzustellen.

Der Beschlussvorschlag 10 wird wie folgt ergänzt:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die
Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen
Unterbringung von Asylbewerbern/geduldeten Ausländern ein, um den Anteil der
dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten weiter erhöhen zu können.

Begründung:

Das Unterbringungs- und Betreuungskonzept der Stadt Leipzig basiert auf einem
Stadtratsbeschluss (RBV-404/10 vom 16.06.2010). In diesem wird die dezentrale Unterbringung
von Flüchtlingen (eigene Wohnung) als prioritäre Unterbringungsform benannt. Als neue
Gemeinschaftsunterbringungen sollen laut Antrag Hausgemeinschaften bis maximal 50
Bewohnerinnen und Bewohner gefunden werden.
Das seit 8.5.2012 vorliegende Konzept geht zudem an den Standorten Pittler-/Pferdnerstraße
und Weißdornstraße über die benannte Obergrenze von Bewohnerinnen und Bewohnern
hinaus. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag korrigiert.
Am Standort Portitz erweist sich die Cradefelder Straße 12 wegen des baulichen Zustandes nicht
für eine Nutzung als Unterkunft geeignet. Zudem wird eine generelle Senkung der Zahl von
Menschen, die an einem Standort leben, begrüßt, denn damit wird einer Stigmatisierung der
neuen Orte als Sammelunterkünfte vorgebeugt. Kontakte mit der ansässigen Wohnbevölkerung
sind bei einer kleineren Zahl von Asylsuchenden an einem Ort außerdem besser möglich.
Während die anderen neuen Standorte der Beschlussvorlage Nr. 1904 geschaffen werden
sollen, um die Unterkunft in der Torgauer Straße abzulösen, wurde der Standort Weißdornstraße
hinzugenommen, um die kurzfristig gestiegenen Zuweisungen von Asylsuchenden aufzunehmen.
Der Standort Weißdornstraße muss jedoch auf 50 Plätze begrenzt werden. Bis Ende 2014 muss
er durch einen oder zwei Standorte im Stadtgebiet abgelöst werden, da es mit der
Liliensteinstraße in Grünau bereits eine große Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende gibt.
So wird dem Ansatz der Verteilung der Gemeinschaftsunterkünfte über die gesamte Stadt
Rechnung getragen. Ähnlich, wie in Portitz und Wahren, soll damit zudem eine bessere
Integration im jeweiligen Stadtteil sichergestellt werden.
Als Teilkompensation zur geringeren Belegung in der Weißdornstraße und an den Standorten in
Wahren und Portitz wird der Standort Riebeckstraße 63 saniert. Da dieser Standort durch seine
zentrumsnahe Lage und das große Freigelände als Standort für die Unterbringung gut geeignet
scheint und die zentrumsnahe Anbindung eine gute Integration in die Stadt ermöglicht, sollte für
den Fall hoher Zuweisungszahlen geprüft werden, an diesem Standort bis zu 100
Unterkunftsplätze in zwei Häusern zu schaffen.
Um den Standort Weißdornstraße Ende 2014 ablösen zu können und die geringere
Belegungsdichte an den Standorten Portitz und Wahren auszugleichen, unterbreitet die
Stadtverwaltung dem Stadtrat entsprechende Vorschläge. Hierzu soll auch mittels öffentlicher
Ausschreibung versucht werden, geeignete Objekte mit einer Kapazität bis maximal 50 Personen
zu finden.
Die drei Fraktionen bekräftigen, dass es das Ziel der Änderungen ist, die Lebensbedingungen
von Asylsuchenden zu verbessern. Gleichzeitig nehmen sie die Sorgen und Ängste der
Anwohner ernst. Aggressiven und vorurteilsbehafteten Nuancen in den Protesten gegen das
kleinteilige Unterbringungskonzept der Stadt Leipzig erteilen die drei Fraktionen eine klare
Absage.
Hauptziel der AntragstellerInnen ist die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung der
Flüchtlinge, d. h. selbstbestimmtes Wohnen in eigenen Wohnungen, zu maximieren. Mehr als 60
% der Asylsuchenden in Leipzig sind bereits in Einzelwohnungen im gesamten Stadtgebiet
untergebracht. Diese Zahl weiter zu erhöhen, ist unser Ziel. Leider setzt die Landesregierung den
Kommunen hier Grenzen. Die Gemeinschaftsunterbringung wird im Sächsischen
Flüchtlingsaufnahmegesetz als Regelunterbringung definiert und die dezentrale Unterbringung
mit Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 31.01.2001 auf Notfälle reduziert.
Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber der Landesregierung für die Änderung der
Gesetzgebung einsetzen.