Änderungsantrag zur Vorlage “Energieberatung für einkommensschwache Haushalte”
Änderungsvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:
Die Stadtverwaltung sucht gemeinsam mit geeigneten Partnern nach einer Lösung, um den Stromsparcheck bei der Caritas Leipzig personell abzusichern, um so den momentan und zukünftig noch steigenden Beratungsbedarf abzudecken. Die personelle Absicherung des Beratungsangebotes sollte zum 1. Mai 2014, spätestens jedoch mit Start der Koordinationsstelle sichergestellt werden.
Der Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ist über die Entwicklung zu informieren.
Begründung:
Auch wenn der Stromspar-Check bei der Caritas Leipzig zunächst noch bis 31.12.2015 durch das Bundesumweltministerium gefördert wird, umfasst die Förderung nur die Sachmittel, Schulungen, Anleitung, Koordinierung und Leitung des Projektes. Nicht gefördert sind die Personalkosten der “Stromsparhelfer”, die den Stromspar-Check bei den bedürftigen Haushalten vor Ort durchführen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Maßnahmen der öffentlichen Beschäftigungsförderung (ABM, Kommunal Kombi, AGH Entgelt und Bürgerarbeit).
Ende April laufen jedoch die letzten Stellen Bürgerarbeit im Stromspar-Check aus. Ein Anschluss über AGH mit Mehraufwandsentschädigung und FAV-Stellen (Förderung von
Arbeitsverhältnissen) ist jedoch gescheitert. Selbst wenn die ehrenamtliche Beratung ausgebaut wird, würden sich die Beratungszahlen bei einem ersatzlosen Wegfall der Mitarbeiter aus der Beschäftigungsförderung massiv verringern. Damit würde auch die
Förderung des Bundesumweltministeriums, die an eine Fallzahlenhöhe gekoppelt ist, sinken.
Aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag gibt es berechtigten Grund zur Hoffung, dass eine zeitnahe Lösung zur Sicherung des Projektes Stromspar-Check gefunden wird. Im Koalitionsvertrag heißt es zum einen “Wir werden die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausbauen.” Zum anderen heißt es zu Beschäftigungspolitischen Maßnahmen “… Dieses Ziel wollen wir u.a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (…) in den Vordergrund rücken.”
Bis zum Greifen neuer bundespolitischer Regelungen muss gegebenenfalls eine Überbrückung gefunden werden. Diese sollte die Stadtverwaltung insbesondere mit Caritas und Jobcenter suchen. Ggf. bietet auch der Bundesfreiwilligendienst einen Lösungsansatz.