Änderungsantrag zur Vorlage “Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Gewährung von Bürgschaften”
Änderungsvorschlag:
Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.
Begründung:
Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:
1. Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig. Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.
2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen aufgenommen werden, weil dies dann für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.
3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten. Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die mit einer drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.