Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 4 der Vorlage wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die dem Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig für das Geschäftsjahr 2020 seitens der Stadt gewährte außerplanmäßige Zuweisung in Höhe von EUR 144.000,00 zum Ausgleich pandemiebedingter Schäden verbleibt im Eigenbetrieb. Der im Zuge der Umsetzung im Geschäftsjahr 2022 dadurch realisierte Ertrag wird im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig zur Abfederung weiterer Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. zur Deckung notwendiger Instandhaltungs- und Investitionsbedarfe sowie für künstlerische Projekte eingesetzt. Diese Ausgleichsbedarfe werden gegenüber der Stadt in einem Verwendungsnachweis erklärt.

Begründung

Siehe nichtöffentliche Anlage 5 (Prüfungsbericht Rechnungsprüfungsamt).