Änderungsantrag zur Vorlage „Fortschreibung des Konzeptes Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich