Beschlussvorschlag:

Paragraph 38, Absatz 1a – Kleingartenbeirat – wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

§ 38 Zusammensetzung

(1) Ergänzend zu den Regelungen der Hauptsatzung gilt:

a)1Beim Kleingartenbeirat soll je eine sachkundige Einwohnerin bzw. ein sachkundiger Einwohner dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V. und dem Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. sowie dem Imkerverein Leipzig e.V. und dem Netzwerk Leipziger Gemeinschaftsgärten angehören. ²Die Verbände haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.

Begründung:

Der Kleingartenbeirat hat die Funktion, die Stadtverwaltung und die Gremien des Stadtrates bei Fragen zur Entwicklung und Funktion von Kleingartenanlagen zu beraten. Um weitere Aspekte aus der Gesamtthematik Gärten im Beirat behandeln zu können, ist es sinnvoll, den Beirat um jeweils ein Mitglied der beiden genannten Organisationen zu ergänzen.