Beschlussvorschlag:

Unter Punkt 8.1 der “Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen” werden folgende Änderungen bei den Bestimmung zur Zusammensetzung Vergabegremien vorgenommen (kursiv gedruckt):

Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Bauleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates, welche zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Begründung:

Bislang gehört jeweils ein Mitglied der vier größten Fraktionen den Vergabegremien der Stadt an. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Diskussionen und Entscheidungen in den Vergabegremien an den Vertretern der Fraktionen, die nicht zu den vier größten Fraktionen gehören, vorbeigehen und dadurch mindestens ein Informationsdefizit, wenn nicht sogar ein Legitimationsdefizit bei demokratischen Entscheidungen der Gremien vorliegt, sollen künftig alle Fraktionen des Stadtrates jeweils ein Mitglied in die Vergabegremien entsenden können.