Änderungsantrag zur Vorlage „Jahressteuergesetz 2022 – Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG“ aus der Ratsversammlung am 14.12.2022
Gemeinsamer Antrag mit Stadtrat Falk Dossin (CDU-Fraktion).
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird durch einen neuen Beschlusspunkt 4:
Die Stadtverwaltung ermittelt bis zur Sitzung des erweiterten Fachausschusses Finanzen am 14.1.2023 den finanziellen Nachteil, der Leipziger Sportvereinen mit Sportpachtanlagen durch die Umstellung entsteht, und macht im Rahmen der Sitzung einen Vorschlag wie der Nachteil ausgeglichen wird. Darüber hinaus ist bis zur regulären Sitzung des Fachausschusses Finanzen am 9. Januar 2023 zu prüfen, ob es weitere Auswirkungen auf gemeinnützige Vereine und Verbände gibt und, wenn ja, in welchem Umfang.
Begründung:
Durch ein Anpassung an rechtliche Regelungen zur Umsatzbesteuerung wird u.a. in den Pachtzuschüssen, die an Sportvereine ausgereicht werden, die Umsatzsteuer ausgewiesen, wodurch die Vereine effektiv weniger Geld für die Unterhaltung der von ihnen betreuten Sportpachtanlagen bekommen, weil darin künftig immer ein Umsatzsteueranteil enthalten ist.
Die Stadtverwaltung soll den finanziellen Nachteil der Vereinen durch diese Umstellung entsteht, ermitteln und dem Stadtrat Vorschläge zum Ausgleich dieser Nachteile unterbreiten.