Änderungsvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister,

a) dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung bis zum 31.03.2014 zur Kenntnis zu geben;
b) dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen für 2014 zur Kenntnis zu geben;
c) dafür zu sorgen, dass die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit erarbeitet und bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben wird.

Begründung:

Erfolgt mündlich