Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2.Quartal 2024 noch einmal darzustellen, welche Kosten dann für den normalen Betrieb der App benötigt werden, welche Mittel entsprechend für eine stückweise Weiterentwicklung zur Verfügung stehen und welche Weiterentwicklungsbedarfe gesehen werden. Auf Basis dieser Informationen legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, ob und ggf. in welcher Höhe eine unterjährige Finanzierung zur Weiterentwicklung der App (z.B. aus Übertragungen anderweitig in 2023 nicht genutzter Haushaltsmittel) zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss im Juni 2020 wurde die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer „Leipzig-App“ beauftragt, die Informations- und Dienstleistungsangebote der Stadtverwaltung digital an einem Ort verfügbar macht. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger bietet eine solche App die Möglichkeit für die Stadtverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sowie den Leipzigerinnen und Leipzigern einen leichten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen zu geben. Ein Absenken des Haushaltsansatzes für 2024 um 56.000 Euro im Vergleich zu 2023 erscheint vor dem Hintergrund der potentiell notwendigen Weiterentwicklung der Plattform oder bspw. zur Pflege, Anpassung und Optimierung vorhandener Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionen wenig sinnvoll, weshalb ermittelt werden soll, welche Bedarfe sich für eine schrittweise Weiterentwicklung der App ergeben. Ferner soll ein Vorschlag gemacht werden, wie dafür notwendige Mittel auch unterjährig zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht, finden Sie hier.