Änderungsvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Prioritätenliste der Radverkehrsmaßnahmen im Mittelfristigen Investitionsprogramm und die Prioritätenliste des Radverkehrsentwicklungsplanes umgehend zu harmonisieren.
  2. Darüber hinaus werden die beiden Prioritätenlisten unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
  3. Kenntlich gemacht in den Änderungen sind die Prioritätenlisten dem jährlichen Bericht des Radverkehrsbeauftragten anzufügen.

Begründung:
Erfolgt mündlich