Änderungsvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Prioritätenliste der Radverkehrsmaßnahmen im Mittelfristigen Investitionsprogramm und die Prioritätenliste des Radverkehrsentwicklungsplanes umgehend zu harmonisieren.
- Darüber hinaus werden die beiden Prioritätenlisten unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
- Kenntlich gemacht in den Änderungen sind die Prioritätenlisten dem jährlichen Bericht des Radverkehrsbeauftragten anzufügen.
Begründung:
Erfolgt mündlich