Änderungsvorschlag:

In der Vorlage wird der Beschlusspunkt 5 wie folgt ersetzt:

5. Die Ratsversammlung nimmt den Entwurf (Anlage 5) von Eigentümerzielen der Stadt Leipzig für die WRL GmbH zur Kenntnis. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, mit den anderen Gesellschaftern gemeinsame Eigentümerziele aller Gesellschafter zu erarbeiten. Diese Ziele sind der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und werden durch deren Beschluss als Eigentümerziele der Stadt Leipzig gültig.

Begründung:

Als Ausdruck der gemeinsamen Ziele in der Zusammenarbeit sollten alle Gesellschafter der WRL gemeinsame Eigentümerziele haben. Damit vermeidet man divergierende Ziele, welche die zukünftige Geschäftsführung vor unerfüllbare Aufgaben stellt.