Änderungsantrag zur Vorlage „Lernmittelfreiheit, Urteil des OVG Bautzen vom 17.04.2012“
Änderungsvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 4:
4. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Schuljahr 2013/2014 werden erfasst und gegebenenfalls nach Schüler/Schulart angepasst.
Die Ergebnisse der Kostenanalyse werden dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vorgelegt.
Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung Finanzbedarfe möglich.