Änderungsantrag zur Vorlage “Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015”
Beschlussvorschlag:
Die folgenden Punkte werden dem Beschlussvorschlag hinzugefügt:
11. Eine Konkretisierung der Begriffe „Starkes Wachstum“ und „Angespannter Wohnungsmarkt“ an Hand fester, bezifferbarer Indikatoren erfolgt im 1. Halbjahr 2016 zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose 2016 und wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine „Soziale Wohnungsbauförderung“, insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu können.
Begründung:
Mit Stichtag 30.09.2015 lebten in Leipzig 560.647 Einwohner. Es ist somit davon auszugehen, dass das Vorjahreswachstum von 12.600 zusätzlichen Einwohnern im Jahr 2015 erneut übertroffen wird. Seit der letzten Bevölkerungszählung 2010/2011 ist dieses Phänomen jedes Jahr der Fall. Leipzig ist damit aktuell die dynamischste Großstadt in Deutschland. Die im Wohnungspolitischen Konzept benannten Indikatoren (Haushaltszahlen, Altersstrukturentwicklung, Wohnungszuwachs, Mieten,
Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung) müssen daher mit nachvollziehbaren Zahlen unterlegt werden, damit eine Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob in Leipzig ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, abschließend vorgenommen werden kann.
Da die derzeit nicht marktaktiven leer stehenden Wohnungen in den kommenden Jahren infolge von weiteren Sanierungen gegen Null absinken und der marktaktive Leerstand nach derzeitiger Prognose Ende 2016 nicht mehr existiert, brauchen wir in Leipzig dringend zusätzlichen Neubau zu bezahlbaren Preisen. Daher ist eine soziale Wohnungsneubauförderung durch den Freistaat für Leipzig notwendig. Sachsen erhält vom Bund jährlich ca. 60 Millionen Euro Kompensationsmittel für
Wohnraumförderung, die aber von der Landesregierung aktuell nicht einem sozialgebundenen Wohnungsneubau zugeführt werden.