Änderungsvorschlag:
Beschlusspunkt 1 soll wie folgt abgeändert werden:
Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2010 auf Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen der aktuelle Aufwendungsersatz (Aufwendungen und erzieherische Leistungen) von 448,60 € pro Kind bei ganztägiger Betreuungsleistung (5 Tage, 8-9 Stunden) ausgereicht.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2010 entsprechend einzustellen.

Begründung:
Der Antrag Nr. IV/A 306 “Nachbesserung des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen” wird grundsätzlich befürwortet. Die zusätzlichen Mittel hierfür können jedoch erst im neuen Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden.
Der Aufwendungsersatz von 448,60 € beruht auf der aktuellen Empfehlung des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales, Landesjugendamt vom 18. Februar 2009.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)