Aktionspläne und Lärmkarten
an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 30.05.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend der neuen Paragrafen §47 a bis §47 f im Bundesimmisionsschutzgesetz sind die Gemeinden für das Aufstellen von Aktionsplänen und Lärmkarten verantwortlich.
Wir fragen an:
- Wurde das Amt für Umweltschutz mit der Ausarbeitung, Sammlung und Genehmigung von Lärmkarten und den darauf basierenden Aktionsplänen beauftragt?
- Wurden bereits Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen bzw. Haupteisenbahnstrecken erstellt oder gibt es Termine für die Aufstellung solcher Aktionspläne?