In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November dieses Jahres wurden die ursprünglichen Kürzungen für die Jobcenter von bundesweit angenommenen 1,1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Die Jobcenter sollen zudem weitere 750 Millionen Euro erhalten. Davon wird schätzungsweise 1 Prozent, also rund 7,5 Millonen Euro, beim Jobcenter ankommen.
 

Wir fragen daher an:

  1. Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich an Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?
     
  2. Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können?

Antwort der Verwaltung:

Die Antworten geben den Stand der Information am 11.12.2023 wieder.

Frage1:
Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich ab Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?

Antwort:

Aufgrund der andauernden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 kann zur Mittelausstattung der einzelnen Jobcenter (noch) keine neue Aussage getroffen werden. Das BMAS hat keine neuen Schätzwerte für die Planung der Jobcenter übermittelt. Unter diesen Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit entschieden, die Planungen der Jobcenter weiter mit den ersten Schätzwerten durchzuführen.

Teilt der Bundestag für 2024 zusätzliche Mittel an, wird das Jobcenter die Planung ändern.

Aktuell wurden die Geschäftsführungen der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht mehr vor Jahresende beschließen wird. In der Konsequenz wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2024 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt.

Die konkreten Rahmenbedingungen werden mit einem Haushaltsführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt, welches der Bundesagentur für Arbeit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestellt wird. Dieses enthält unter anderem Aussagen dazu, in welchem Umfang Ausgabereste genutzt und in welcher Höhe Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit hofft, dass das Haushaltsführungsschreiben noch vor der Weihnachtswoche an die Bundesministerien geht.

Frage 2:

Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können? 

Antwort:

Auf Grund der oben genannten unklaren Lage zum Bundeshaushalt 2024 kann das Jobcenter noch keine verbindliche Neuplanung unter Berücksichtigung eventuell zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel vornehmen. Das Jobcenter hat aber verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, falls kurzfristig eine geänderte Mittelzuteilung erfolgt.