Unsere Anfrage vom Oktober 2021 zeigte auf, dass die Zahl der Jobticketnutzer zwischen 2017 und 2020 kontinuierlich angestiegen ist, für das vergangene Jahr ist, vermutlich pandemiebedingt, ein leichtes Absinken der Nutzerzahlen zu beobachten. Mit der Einführung eines Zuschusses für städtische Bedienstete haben sich allein unter den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 255 weitere Bedienstete dazu entschieden, das Jobticket zu nutzen. Daraus lässt sich der Rückschluss ziehen, dass der Arbeitgeberzuschuss einen positiven Effekt hat. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir nach:

1. Wie sieht die Entwicklung der Nutzerzahlen des Leipziger Jobtickets bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Stadtverwaltung selbst aus? (Bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen.)

2. Welche kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bezuschussen das Jobticket für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

a. In welcher Höhe fällt der Zuschuss dort aus? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.)

3. Wirbt die Stadt bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die eine gleichbleibend geringe oder gar sinkende Zahl an Jobticketnutzern zu verzeichnen hat, für die Einführung eines Zuschusses, sofern es dort keinen gibt?

4. Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft eine Kampagne, mit der für das Jobticket geworben wird?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um über das bereits gängige Maß, wie in der Antwort auf die Anfrage VII-F-06315 umrissen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jobticket zu werben?

Die Beantwortung erfolgt in der April-Ratsversammlung