Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Stadtrat im April 2019 den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob das Sommerbad Gohlis in die Verantwortung der Sportbäder Leipzig GmbH übertragen werden kann. 

In der Hoffnung, dass der Rechtsstreit um das Wackerbad positiv für die Stadt entschieden und das Bad wieder in die Zuständigkeit der Stadt fällt, hatte unsere Fraktion Planungsmittel für das Haushaltsjahr 2022 beantragt, damit eine baldige Wiedereröffnung des Freibades für die Leipziger Bevölkerung ermöglicht wird. Dieser Antrag wurde im Zuge der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt ins Verfahren verwiesen.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Rechtsstreits?
  2. Welche Planungen kann die Stadt jetzt schon anschieben, damit eine hoffentlich baldige öffentliche Nutzung des Freibades möglich wird?
  3. Kann eine mögliche Übertragung an die Sportbäder Leipzig GmbH bereits vorbereitet werden?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Rechtsstreits?

Die Klage auf Räumung und Herausgabe hat die Stadt Leipzig mit Datum vom 11.03.2021 erfolgreich abgeschlossen. Das Sportobjekt “Wackerbad” befindet sich seit dem 07.05.2021 in der Verwaltung des Amtes für Sport. Die Übergabe erfolgte leider nicht, wie im Urteil festgestellt, frei von Lasten Dritter. Eine Klärung durch die Stadt Leipzig ist zwischenzeitlich erfolgt. Durch das Amt für Sport wurde das Sportobjekt provisorisch gesichert. Es finden regelmäßig Kontrollen statt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

zu Frage 2: Welche Planungen kann die Stadt jetzt schon anschieben, damit eine hoffentlich baldige öffentliche Nutzung des Freibades möglich wird?

Gemäß dem Prüfauftrag VI-A-06284 hat die Sportbäder Leipzig GmbH mit dem Amt für Sport gemeinsam eine Bestandsaufnahme erstellt. Aufgrund des rechtsstreitbedingten Zeitablaufs wurde diese Bestandserhebung zum 06.01.2022, durch die Sportbäder Leipzig GmbH, aktualisiert. Mit dem Ergebnis der aktualisierten Bestandsaufnahme wird das Amt für Sport in Kürze eine Beschlussvorlage in die Gremien einbringen.

zu Frage 3: Kann eine mögliche Übertragung an die Sportbäder Leipzig GmbH bereits vorbereitet werden?

Auf Basis des Prüfauftrages VI-A-06284 laufen zu diesem Thema bereits Gespräche mit der Sportbäder Leipzig GmbH. Vor Übertragung ist zu klären, welche Erwartungen die Stadt Ledipzig mit der Übertragung verbindet und welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen aufgewandt werden.