Die Ratsversammlung hat sich im Oktober 2021 im Rahmen einer Petition des Ökolöwen und eines Antrages von Stadträten aus mehreren Fraktionen mit Pop-Up Radwegen befasst. Die Verwaltung hatte dabei angekündigt, dass die Umsetzung von bis zu sechs anordnungsfähigen Radverkehrsanlagen in stark vom Kfz-Verkehr befahrenen Straßenabschnitten sukzessive, je nach Bearbeitungsaufwand und -stand der Einzelmaßnahme und unter Berücksichtigung der Winterpause für Markierungsarbeiten, ggf. noch beginnend in 2021, bis Ende 2022 erfolgen werde. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Abschnitte des westlichen Innenstadtrings, der Merseburger Straße, Berliner Straße, Linkelstraße, Riebeckstraße und der Erich-Zeigner-Allee.

Bereits seit Sommer 2020 existiert ein temporärer Radfahrstreifen in der Jahnallee in Höhe der Zeppelinbrücke. In der Testphase soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachtet und nach einem Zeitraum von einem Jahr wurde eine Evaluierung der Maßnahme angekündigt. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen als Basis für die Entwicklung einer optimalen, dauerhaften Lösung an dieser Stelle dienen.

Wir möchten anfragen:

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Antwort der Verwaltung zur Ratsversammlung am 15.3.2022

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

Die Markierung der Radverkehrsanlage

  • auf dem westlichen Innenstadtring (Dittrichring) soll, geeignete Witterung vorausgesetzt, jetzt Ende März beginnen.

Genaue Startdaten für die Umsetzung folgender Maßnahmen (Radfahrsteifen / Schutz-streifen) stehen noch nicht fest, eine Umsetzung in 2022 ist jedoch vorgesehen für:

  • Berliner Straße

 zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Erich-Weinert-Straße

  • Erich-Zeigner-Allee

 zwischen Karl-Heine-Straße und Kreisverkehr Industriestraße

  • Merseburger Straße

 An der Merseburger Straße bis Schomburgkstraße

In 2023 soll der zweite Abschnitt der

  • Berliner Straße zwischen der Erich-Weinert-Straße und der Parthenstraße umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme in der 

  • Riebeckstraße in dem Abschnitt zwischen Stötteritzer Straße und Mühlstraße soll ab 2024 erfolgen, wobei umfangreiche Änderungen mit neuen Steuerungen an den Lichtsignalanlagen erforderlich sind, was zum Verzug der Planung und des Baubeginns führen könnte.

Die Maßnahme in der

  • Linkelstraße zwischen Georg-Schumann- und Stahmelner Straße kann noch nicht zeitlich eingeordnet werden, da die Umsetzung technisch sehr aufwendig ist. In Zusammenhang mit der Auslastung der personellen Ressourcen muss diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden.

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

Die jetzt vorhandenen Verkehrsregelungen, insbesondere die zum Radverkehr, wurden als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO angeordnet. Erprobt werden sollte, neben den Radfahrstreifen, in erster Linie die Verkehrsregelungen an der Einmündung des Cottawegs auf die Jahnallee. Hier bestand seit einigen Jahren eine Unfallhäufungsstelle: es gab Unfälle zwischen Radfahrenden im Zuge der Jahnallee und aus dem Cottaweg kommenden Kfz. Die bis 2020 vorgenommenen Änderungen der Beschilderung und Markierung führten nicht zum gewünschten Erfolg. So wurde in der Verkehrsunfallkommission entschieden, zwischen östlich der Zeppelinbrücke und der Bowmannstraße (stadtauswärts) und stadteinwärts im Bereich der Brücke den Radverkehr in Radfahrstreifen zu führen. Der Verkehrsversuch war zunächst auf 1 Jahr befristet. Da die Unfalluntersuchungen für die Einmündung Jahnallee/Cottaweg bis dahin noch nicht abgeschlossen werden konnten, wurde der Verkehrsversuch verlängert. Auf Basis der Auswertung der Unfalllage wird die Maßnahme von Seiten der Verkehrsunfallkommission inzwischen als erfolgreich beurteilt. Die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung ist stark zurückgegangen.

Die Zählstelle auf der Jahnallee zeigt, dass der beidseitige Fußweg weiterhin von ca. 10% der Radfahrenden anstelle des Radfahrstreifens genutzt wird.

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

Ja, die Straßenverkehrsbehörde plant den Radfahrstreifen dauerhaft anzuordnen.

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

In Verbindung mit der noch nicht zeitlich eingeordneten Bearbeitung des Knotens Jahnallee / Bowmann- / Capastraße ist vorgesehen, auch hier Veränderungen zu untersuchen.

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

Dies ist letztlich davon abhängig, ob eine dauerhafte Unterbindung einer illegalen Befahrung und Parkens der Wochenmarktflächen gewährleistet bleibt. Unabhängig davon befindet sich direkt neben der in Fahrtrichtung ersten Schranke ein breiter Durchgang zur Auffahrt auf den Radweg und fortfolgend den Radfahrstreifen.

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Die Fahrbahnen der Zeppelinbrücke sollen in den Jahren 2023/24 saniert werden, in diesem Zuge wird auch die Entwässerung erneuert. Es wird zudem geprüft, ob aktuell noch einmal eine Beseitigung von Spurrillen und Asphaltverdrückungen notwendig ist, zwischen denen sich Wasser ansammeln kann.