Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Ausbaus des Streckenabschnitts von Geithain über Bad Lausick nach Leipzig an der Strecke liegende, sanierungsbedürftige Bauwerke durch die Deutsche Bahn AG in dem im Bundesverkehrswegeplan avisierten Planungshorizont saniert werden. Die Stadt Leipzig nimmt deshalb Verhandlungen mit der Deutschen Bahn auf, um insbesondere die Geithainer Brücke zum frühest möglichen Zeitpunkt zu sanieren. Dies soll inklusive Planung und Umsetzung bis spätestens 2025 erfolgen.
  2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich gegenüber dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass im Planungshorizont der Elektrifizierung der v. g. Strecke das S-Bahn-Netz schrittweise ausgebaut wird. Dazu gehört der zweigleisige Ausbau der Strecke sowie das Schaffen von neuen Haltepunkten, vor allem im Stadtgebiet von Leipzig.
  3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Ende 2020 eine Liste von Brücken vor, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG in nächsten 10 Jahren saniert werden sollen. Hierbei soll auch aufgeführt werden, wo es zwischen der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung unterschiedliche Auffassungen bei Fragen der Finanzierung und des Umsetzungshorizontes gibt.

Begründung:

Mit dem Ausbau des Streckenabschnitts besteht für die Stadt Leipzig die Chance, das bereits erfolgreich funktionierende S-Bahn-Netz schrittweise entlang dieser Strecke in Richtung Chemnitz, aber auch Richtung Zeitz, Merseburg und Grimma zu erweitern. Gleichzeitig werden die Stadt-Umland-Beziehungen gestärkt und bestehende Verkehrsströme im motorisierten Individualverkehr, die durch Ein- und Auspendler entstehen, können reduziert werden.
Weil das Strukturstärkungsgesetz, das vor allem den bisherigen Kohleregionen beim Sturkturwandel helfen soll, in dem Infrastrukturprojekte auch direkt vom Bund gefördert werden sollen, bislang noch nicht verabschiedet worden ist, besteht momentan keine Finanzierungssicherheit für entsprechende Projekte. Als Zieltermin für die Verabschiedung dieses Gesetzes ist das 1. Quartal 2020 (jedoch nicht vor Februar 2020) avisiert. Vor diesem Hintergrund erscheint es zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll, Entscheidungs- und Finanzierungsvorbehalte durch die Stadt Leipzig einzufordern.
Durch die Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan sind Bund und Deutsche Bahn bereits gefordert, die Schieneninfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen. Durch das Strukturstärkungsgesetz wiederum bietet sich die Möglichkeit, auch Strecken auszubauen, die zwar nicht im Verkehrswegeplan priorisiert sind, aber in den Kohleregionen zu einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur führen und dadurch helfen, die wirtschaftliche Entwicklung dort zu forcieren. Mit Blick auf die Strecke zwischen Leipzig und Geithain ließe sich deren Ausbau beschleunigen.
Parallel hierzu wird derzeit eine Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der bisher darin enthaltenen Kostenteilung verhandelt. Es ist zu vermuten, dass sich die Kostenteilung zumindest zugunsten der Kommunen verschieben wird. Ein Vorziehen der Sanierung der Geithainer Brücke auf Kosten der Kommune wäre somit nicht sinnvoll, weil sich dies negativ auf den Finanzierungsanteil der Stadt Leipzig auswirken kann und dieses Geld bei anderen Projekten fehlen würde. Zudem ist es unrealistisch, dass der Bau auch bei der Stadt vor 2025 realisiert werden kann, da der Bau mit der Bahn koordiniert werden muss und auch bei der Stadt Leipzig die Planungshorizonte nicht deutlich vor 2025 liegen dürften.