Gemeinsame Initiative mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VII-DS-07020-NF-01 der Ratsversammlung vom 15.12.2022):

§38 Zusammensetzung, k) wird wie folgt neu gefasst:

1Im Klimaschutzbeirat soll von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament;
  • 1 der Industrie- und Handelskammer;
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig;
  • 1 den Wohnungsgenossenschaften,
  • 2 den Gewerkschaften;
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 Umweltforschungszentrum, 1 Leipziger Hochschulen/Universität, 1 Medizin)
  • 3 den anerkannten Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu)
  • 4 den Klimagruppen

angehören².  Die unterschiedlichen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht. ³

Folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Klimabeirates:

  • Die L-Gruppe
  • Die LWB
  • Das Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
  • Das Landesamt für Schule
  • Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
  • Der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau

Darüber hinaus können weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu Themen der Nachhaltigkeit (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie/Bauen/Wärme und Landwirtschaft/Ernährung) dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Besetzung des Klimabeirates die im bestehenden erweiterten Beirat Nachhaltigkeit vertretenen Gruppen anzufragen und die vorschlagenden Gruppen mit dem Beirat abzustimmen.

3. Für die Begleitung der Umsetzung des EKSP 2030 sowie dessen Umsetzungsprogramme durch den Klimaschutzbeirat sind ggf. unabhängige, externe Fachleute hinzuzuziehen.

Begründung:

Der Klimaschutzbeirat unterstützt den Klimaschutz in der Stadt Leipzig mit dem Ziel, Klimaneutralität in Leipzig bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Durch den Klimaschutzbeirat soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Klimaschutz genutzt werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom Dezember 2022 wird der Klimaschutzbeirat als Beirat nach § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Laut § 38 Abs. 1 k) Satz 3 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig, ebenfalls vom Dezember 2022, soll die Zusammensetzung der sachkundigen Einwohner*innen per separatem Beschluss geregelt werden, wofür hiermit ein Vorschlag eingereicht wird. 

Der Beschlussvorschlag stärkt die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie die der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen werden über die Wirtschaftsvertretungen von IHK und HWK eingebunden. Darüber hinaus können Vertreter*innen privater Unternehmen als beratende Mitglieder hinzugezogen werden (§ 38 Abs. 2 Geschäftsordnung).