Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine öffentliche Nutzung/Mehrfachnutzung von Ausgleichsflächen bereits bei der Festlegung der Entwicklungsziele in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren grundsätzlich beachtet und rechtlich eingeordnet werden kann. Das Prüfergebnis soll dem FA Stadtentwicklung und Bau bis Ende 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Die multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist ein wichtiger Aspekt, vor allem auf Grund der immer weniger zur Verfügung stehenden Flächen in Leipzig. Hierfür gibt es auch Beispiele, wie die Entsiegelung und Begrünung im Cäcilienpark oder Uranuspark. Aber auch die Entsiegelung und Begrünung einer Schulhoffläche in der Raschwitzer Straße. Hier wurde die öffentliche Nutzung bereits bei der Festlegung des Entwicklungszieles im jeweiligen Planungsverfahren mit beachtet. Eine spätere Änderung hat eine Änderung der jeweiligen Genehmigung des Eingriffes (Planfeststellungsverfahren, Satzungsbeschluss, Fachgenehmigungen) zur Folge.

Die Stadtverwaltung soll daher einen grundsätzlichen Verfahrensvorschlag unterbreiten.