Beschlussvorschlag:

Der § 1 (4) der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Leipzig vom Juli 2007 wird wie folgt geändert:

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen der Stadt Leipzig, die Projekte der Leseförderung bei Kinder und Jugendlichen durchführen, sind von der Benutzungsgebühr befreit.

Begründung:

Lesen zählt zu den Kernkompetenzen kultureller Bildung. Seit Einführung der kostenlosen Nutzung der Stadtbibliothek für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Juli des vorigen Jahres ist die Anzahl der Nutzer in dieser Altersklasse um ca. 30 Prozent gestiegen! Um nun auch Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen erleichterten Zugang zur Bibliothek und damit eine bessere Teilhabe an der Wissensgesellschaft zu ermöglichen, beantragt die SPD-Fraktion, eine Erweiterung der Gebührenfreiheit für die Benutzung der Stadtbibliothek für diese Altersgruppe. Wenn durch diesen Antrag in dieser Zielgruppe annähernd ähnliche phantastische Steigerungsraten bei den Nutzen erreicht werden können, wäre dies eine weitere sinnvolle Investition in kulturelle Bildung für Jugendliche der Stadt Leipzig durch die öffentliche Hand.