Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass in der Kiewer Strasse, Höhe Schönauer Welle, in geeigneter Weise darauf hingewiesen wird, dass Schulkinder die Strasse queren.

Begründung:
Mit Änderung der Schulbezirke gehört die Neubausiedlung an der Schönauer Welle zum Schulbezirk der 91. Grundschule.
Damit müssen die Kinder aus dieser Siedlung die Kiewer Strasse queren, um die Schule zu erreichen.
Da Kinder erfahrungsgemäß den kürzesten Weg nutzen, werden sie die Strasse nicht an der ca. 100 Meter entfernten Fußgängerampel überqueren.
Die Querungsmöglichkeit an der Schönauer Welle ist für Kraftfahrer fast nicht erkennbar, da Kinder durch Straßenbegleitgrün verdeckt werden. Daher sollte in geeigneter Weise auf diese Querung aufmerksam gemacht werden.