Antrag „Tiny House-Siedlung in Leipzig“
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister beauftragt, eine Potentialanalyse und eine Machbarkeitsstudie für Tiny-House-Siedlungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig vorzulegen.
2. Der Oberbürgermeister wird parallel beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke sich für eine Tiny House-Siedlung in Leipzig eignen und dem Stadtrat mögliche Grundstücke zur Realisierung von Tiny House-Siedlungen bis Ende 2022 vorzuschlagen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.
3. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, ob Tiny House bzw die ganze Tiny House Siedlung im Rahmen von Konzeptvergaben und/oder Bebauungsplanverfahren realisiert werden können.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Tiny-House-Siedlungen ein mögliches und geeignetes Mittel wären, dass Zusammenwachsen an der Schnittstelle zu den eingemeindeten Ortsteilen zu verbessern.
Begründung:
Es gibt viele Gründe für Tiny Houses, sei es nur Ballast abzuwerfen, einfacher zu leben, weniger Ressourcen zu verbrauchen oder Dinge wieder selber in die Hand zu nehmen oder Zeit zu haben für einfache Dinge.
In einer Stadt, die so vielfältig ist und Wohnformen wie Wagenplätze durchaus duldet, ist es an der Zeit, auch Platz für Tiny House Siedlungen mit Gemeinschaftscharakter zu schaffen. Tiny Houses haben in der Regel eine Grundfläche bis zu 40 qm und Wohnfläche von max. 50 qm. Es soll auch Platz für ein Zentralgebäude eingeplant werden. Die Umsetzung und der Bau sollen bevorzugt aus nachwachsenden ökologischen Baustoffen erfolgen und Themen wie sparsamer Umgang mit Wasser und Energie betrachtet und abgebildet werden.
In der Nähe der Siedlung sollte die notwendige Infrastruktur (Schule, Kita, ÖPNV, Einkauf) bereits vorhanden sein.
Nach unseren Recherchen gibt/entstehen solche Tiny-House-Siedlungen u.a. bereits in Hannover, Hamburg, in der Nähe von Karlsruhe und im Fichtelgebirge.
Ggf. soll das Netzwerk “Leipziger Freiheit” bei der Realisierung hinsichtlich einer Unterstützung angefragt werden.
Durch die komplett andere Nutzung und die Vermischung der Nutzungsarten und dem bewussten Weg Ballast abzuwerfen und einfacher zu leben, greifen die Festlegungen in den B-Plan-Gebieten meist nicht, schon bei Raumhöhen gibt es Probleme beim Einbau fester Schlafböden oder bei Grundstücksgrößen und Abständen. Deshalb muss auf der Fläche baurechtlich der Bau und die Nutzung von Tiny houses möglich sein.