Antragsverfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Umweltzone für wirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion
Am 1. März wurde der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit darüber informiert, dass zur glaubhaften Darlegung einer Existenzgefährdung die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater im Regelfall ausreichend ist. Bereits kurze Zeit später erhoben sich Beschwerden von Unternehmen, dass entgegen dieser Aussagen regelmäßig BWAs und Bilanzen abgefragt werden (z.B. durch die Zimmererinnung).
Nunmehr (11. Kalenderwoche) gab es auch Rückmeldungen von zuständigen Sachbearbeitern aus dem Amt, welche dieses Verfahren bestätigten. Aufgrund dieser kurzfristigen Information und den dringenden Bitten auf Abhilfe seitens einiger Antragsteller ergeben sich folgende dringenden Anfragen:
1. Wie viele Anträge auf Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone wurden für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr bisher gestellt?
2. In wie vielen Fällen war bisher die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater zur glaubhaften Darlegung der Existenzgefährdung ausreichend? In wie vielen Fällen wurden weitere prüffähige Unterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung bzw. auch nach Vorlage der Bescheinigung durch den Steuerberater abgefordert?
3. Welche Qualifikationen sind bei den Sachbearbeitern vor Ort vorhanden, die eine betriebswirtschaftliche Beurteilung von BWAs oder Bilanzen erlauben? Welche Kennzahlen sprechen bei der Auswertung für oder gegen eine Existenzgefährdung?
4. Wie viele Anträge für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr wurden bisher bearbeitet, wie viele stehen noch aus? Wie viele der genannten bearbeiteten Anträge wurden positiv beschieden? Welche Bearbeitungsdauer wird für die Bearbeitung der aktuell noch ausstehenden Anträge veranschlagt?
5. Welchen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit hat die Abforderung zusätzlicher prüffähiger Unterlagen neben der Bescheinigung durch den Steuerberater?
Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)