1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?

Im Ergebnishaushalt werden jährlich 100.000 € für den Bau von Querungshilfen eingestellt. Lediglich im Jahr 2018 wurden durch verschiedene Haushaltsanträge zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

2. Welche Maßnahmen können damit realisiert werden bzw. sind geplant?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle
  • Gehwegnasen Arthur-Polenz-Straße/Wiesenblumenweg
  • Gehwegnasen Knoten Industriestraße/Nonnenstraße
  • Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg
  • Querungshilfe An der Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße

Darüber hinaus ist geplant, 2019 drei weitere Querungshilfen umzusetzen, die im Jahr 2018 durch fehlende bzw. überhöhte Angebote nicht realisiert werden konnten. Im Einzelnen betrifft das die Querungshilfen Bahnhofstraße, Windscheidstraße in Höhe Scheffelstraße sowie Brandstraße in Höhe Mathildenstraße.

3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Der Ausbau des Goethesteigs ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 als Maßnahme Nr. 37 enthalten. Die Einordnung in den städtischen Haushalt kann in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Neben der Erneuerung der Fahrbahn ist die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges sowie Radverkehrsanlagen und die Einordnung von zwei Querungsstellen geplant. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zum Querungsbereich Sportplatz – Agra Gelände erweitert.
Die planerischen Randbedingungen, die einen vorgezogenen Bau einer Querungshilfe leider nicht möglich machen, wurden zurückliegend bereits ausführlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau erläutert.