Ausführungsbeschluss: Grundsatzentscheidung zur Einführung des Chipkartensystems zwecks Versorgung der Asylbewerber mit Sachleistungen und zur Auszahlung von Geldleistungen

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 ergänzt:
3.  Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist unter Beteiligung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu prüfen,

  • ob die bestellten fachinhaltlichen Anforderungen an den Betrieb eines Chipkartensystems vollständig abgedeckt werden sowie
  • das System gegenüber Alternativlösungen wirtschaftlich ist.

Nach dieser Prüfung ist entweder das System zu beauftragen, oder eine Ausnahmegenehmigung beim Sächsischen Staatsministerium des Innern bezüglich der Barauszahlung von Taschengeld und Sachleistungen (per Zahlungsanweisungen) zu beantragen.