Ausgleichsflächen zügig umsetzen – auch bei Erbpacht!
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regularien der Stadt zum zeitlichen Ablauf der Gestaltung von Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass auch bei einer Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht zügig mit der Gestaltung der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen begonnen wird.
Begründung:
Aktuell beziehen sich die Regelungen der Stadt zur Gestaltung von Ausgleichsflächen noch immer darauf, dass die Grundstücke in der Vergangenheit verkauft wurden und nach der Einzahlung des Kaufpreises mit der Gestaltung der Ausgleichsflächen begonnen wird. Dadurch jedoch, dass viele Flächen nur noch in Erbpacht vergeben werden, dauert es lange, bis die notwendigen Mittel über die Pachtzahlungen eingegangen sind. Das führt dazu, dass Ausgleichsflächen erst Jahre später gestaltet werden, was im Sinne des Naturschutzes nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen die Regularien der Stadt so angepasst werden, dass auch bei der Bebauung von verpachteten Grundstücken ein zeitnaher Ausgleich erfolgt.