Bau einer kommunalen Kindertagesstätte

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für 2013 sind für das Errichten einer weiteren kommunalen Kindertagesstätte, Eigenmittel in Höhe von 1.000.000 Euro einzustellen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Kindertagesstätte den Standort Windorfer Straße 63, 04229 Leipzig (Radrennbahn) zeitnah zu prüfen beziehungsweise einen anderen geeigneten Standort zu finden.
Die Kindertagesstätte geht bis spätestens Ende 2013 in Betrieb. Ausstattungskosten sind ebenfalls im Haushalt einzustellen.

Deckungsvorschlag: 3,7 Mio. Euro der Rücklage Schulhausbau aus dem Jahresüberschuss
2011.

Begründung:
Mit dem Antrag A70 zum Haushaltsplanentwurf 2012 wurden Planungsmittel für den Bau von
drei kommunalen Kindertagesstätten beschlossen. Als konkrete Untersetzung für das Errichten
von kommunalen Kindertagesstätten haben wir die Haushaltsanträge HHP 016/13
(Demmeringstraße 83) und HHP 017/13 (Haydnstraße/Schwägrichenstraße) eingereicht. Für
die dritte Kindertagesstätte beauftragen wir die Stadtverwaltung, den Standort Windorfer Straße
63, 04229 Leipzig (Radrennbahn), zu prüfen. Der Standort ist verkehrsgünstig in
Kleinzschocher gelegen und grenzt an die Stadtteile Plagwitz und Schleußig an. Zudem gehört
das Grundstück der Stadt. Sollte dieser Standort nicht geeignet sein für eine Kindertagesstätte,
schlägt die Stadtverwaltung einen anderen Standort vor.
Um den kommunalen Anteil an Kindertagesstätten bei 20 Prozent aufrecht zu erhalten,
schlagen wir vor diese Kita in kommunaler Trägerschaft zu führen.
Für die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder beträgt die Förderquote 75
Prozent und für die Schaffung von Kindergartenplätzen beträgt die Förderquote 50 Prozent.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für einen Kita-Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000
Euro (ohne Grundstückskosten) zu veranschlagen.