Anfrage an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die Ausländerbehörde verändert.
Wir fragen daher an:
- Wie viele Anträge (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung und andere Anträge auf ausländerrechtliche Bescheinigungen) liegen derzeit der Ausländerbehörde zur Bearbeitung vor?
- Wie viele dieser Anträge sind (abgesehen von der Eingangsfeststellung) derzeit unbearbeitet?
- Bei wie vielen der unbearbeiteten Anträge liegt das Datum der Antragstellung länger als drei Monate zurück?
- Bei wie vielen der nicht endbearbeiteten Anträge (z.B. auf Einbürgerung) liegt das Datum der Antragstellung länger als (a) drei, (b) sechs, (c) zwölf bzw. (d) 18 Monate zurück?
- Womit werden die Bearbeitungszeiten begründet?
- Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden ausgestellt?
- Aus welchen Gründen wurden die Fiktionsbescheinigungen ausgestellt?
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Bearbeitungszeiten in Zukunft zu verkürzen?