Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Leipzig im Haushaltsjahr 2004 eine höchstmögliche Anzahl von Investitionsvorhaben als Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahme (§ 279 a des Sozialgesetzbuches III) zu realisieren.

Begründung:

Das Arbeitsamt kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25% der Gesamtkosten der o. g. Maßnahmen übernehmen.

Außerdem wird durch die Beschäftigung vorher Arbeitsloser ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet.