Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

  • Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,
  • Anbindung Medien und Verkehr,
  • Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,
  • Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,
  • Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,
  • verkehrsarme Erschließung,
  • ökologische Entsorgung,
  • Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Die Stadtverwaltung informiert den FA Umwelt/Klima/Ordnung sowie den Migrantenbeirat über das Ergebnis der Prüfung und erläutert dabei auch das weitere Vorgehen.
     
  2. Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.
     
  3. Um abschätzen zu können, ob die zum 01.12.2022 geschaffenen fünf VZÄ ausreichend sind, legt die Stadtverwaltung bis Ende Januar 2023 einen Zeitplan vor, in welcher Frist die aufgelaufenen Altfälle abgearbeitet werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass durch hinzukommende Neufälle kein erneuter Bearbeitungsstau entsteht.
     
  4. Die Stadtverwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 ein Konzept vor, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, ob und wie auf die aktuell obligatorischen, zeit- und somit personalintensiven Beratungstermine für Einbürgerungswillige, verzichtet werden kann oder wie diese mindestens teilweise durch Gruppentermine ersetzt werden können. Ferner soll untersucht werden, ob für Routineaufgaben, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, beispielsweise Hilfskräfte eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung und Fortentwicklung dieses Konzepts wird auf die der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung sowie der Migrantenbeirat eingebunden werden.
     
  5. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Migrantenbeirat werden halbjährlich über den Stand der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Wie den Statistiken entnommen werden kann, werden werden in Leipzig jährlich etwa 500-600 Menschen eingebürgert. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt diese hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden müssen, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten ebefalls weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Neben einer Zuführung von zusätzlichem Personal ist es deshalb notwendig, auch verschiedene Prozesse innerhalb der Ausländerbehörde zu überprüfen, um hier Möglichkeiten einer Reduktion der Personalintensität in den Antragsverfahren oder einer Entlastung der Sachbearbeiter bei Routineaufgaben durch Hilfskräfte zu eruieren. Beispielsweise könnte womöglich auf die obligatorischen Beratungstermine für Einbürgerungswillige verzichtet oder diese so organisieren werden, dass sie als Gruppentermine stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, denn häufig geht es vor allem um Unterlagen, die für ein Einbürgerungsgesuch beigebracht werden müssen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig verfolgt mittelfristig das Ziel einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit, unabhängig von der Schulform.
  2. Die Stadt Leipzig fordert das Land eindringlich auf, die flächendeckende Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern und eine entsprechende dauerhafte Förderung für die Schulträger auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich entsprechend bei der Staatsregierung dafür einzusetzen.
  3. In einem Konzept stellt die Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2023 dar, wie viele Stellen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel (incl. Sachmittel) nach dem Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit benötigt werden, wenn die flächendeckende Ausstattung mit Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsplan A) 2025/26, B) 2027/28, C) 2029/30 erfolgt. Der Stadtrat entscheidet im Anschluss über das favorisierte Szenario.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür.

Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.

Die Hauptaufgabe von Schulsozialarbeit ist es, die individuellen, sozialen und schulischen Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen, egal in welchem sozialen Umfeld sie aufwachsen.

Alle Kinder und Jugendlichen in Leipzig sollen das Recht auf Schulsozialarbeit haben. Die Stadt Leipzig sollte daher den Weg einschlagen, alle Schulen — unabhängig von der Schulform — mit Schulsozialarbeit auszustatten. Dabei muss stets die Forderung ans Land gerichtet bleiben, es möge seiner Verantwortung nachkommen und die Kosten refinanzieren.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept für eine zukunftsweisende, kindgerechte und grüne Pausenhofgestaltung, welche dann in die laufenden und zukünftigen Schulbauprogramme mit aufgenommen werden kann. Auch die Partizipation der gesamten Schulfamilie muss dabei mitaufgeführt werden. Mit enthalten sein soll auch ein Konzept, wie die Umgestaltung bestehender Pausenhöfe umgesetzt werden kann. Dabei soll der Weg von der Entsiegelung hin zu einer Umgestaltung zu naturnahen Schul- und Pausenhöfen mit aufgezeigt werden. Die Ausgestaltung der Schulhöfe soll zur Bewegung und zum Naturerlebnis anregen, eine andere Qualität an Pausenerlebnissen bieten und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz – mit besonderem Fokus auf Klimaanpassung und Biodiversität – leisten. Zudem soll aufgezeigt werden, wie diese naturnahen Schulhöfe – vor allem in der Innenstadt – ebenso jungen Menschen im Viertel öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig treibt nicht nur den Ausbau und die Modernisierung der Schulgebäude voran, sondern hat gleichzeitig den Menschen und die Umwelt im Blick bei der gesamten Schulgeländegestaltung. Leipzig soll sich so auf den Weg machen, zukunftsweisende naturnahe Schulhöfe für die Schulfamilie und den öffentlichen Raum umzusetzen. Leipziger Schulhöfe sind oft öde und versiegelte Flächen. Das Aufbrechen der Asphalt- und Betonflächen dient dem Bodenschutz, der Klimaverbesserung und der Artenvielfalt. Gleichzeitig beinhaltet eine naturnahe Schulhofgestaltung vielfältige Möglichkeiten, den Kindern und den Erwachsenen Pausen zum Aufatmen, Wohlfühlen, Bewegen und einem sinnvollen Miteinander zu ermöglichen.

Um in Hitzesommern verschattete Plätze zu schaffen, könnten beispielsweise begrünte (Weiden-) Lauben oder Pergolas geschaffen werden. Um an Hitzetagen praktische Möglichkeiten zum Refill von Wasserflaschen zu schaffen und auch vielfältigere Spielmöglichkeiten zu offerieren, ist die Einrichtung von (Trinkwasser-)brunnen zu prüfen. In den Höfen könnten außerdem Spielgeräte und Klettergerüste aus Baumstämmen angebracht werden, zusätzlich eignen sich auch Barfußpfade, um das Naturerleben zu intensivieren. Bei der Bepflanzung soll eine hohe Diversität unterschiedlicher Pflanzenarten vorgesehen sein, Wiesen sollen nur noch zweimal jährlich gemäht werden, um Blühwiesen entstehen zu lassen. Den Kindern/Jugendlichen können durch das Aufstellen von Hochbeeten Techniken des Urban Gardenings nähergebracht werden. Für Vögel können Futterstationen mit Vogelhäuschen und -bädern aufgestellt werden, sowie Insektenhotels und Laubhaufen im Herbst zur Ansiedlung verschiedenster Kerbtiere. Der Pausenhof bietet so gleichzeitig vielfältige Lernmöglichkeiten, die in den Unterricht integriert werden können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich gegenüber dem Staatsministerium des Innern für den Erhalt der Polizeifachschule Leipzig sowie für notwendige Investition in ihre Sanierung und ihren weiteren Aufbau einzusetzen.
     
  2. dem Staatsministerium des Inneren die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften bzw. Grundstücken im Umfeld der Dübener Landstraße 4, die mögliche Ausbaukapazitäten darstellen können, anzubieten.

Begründung:

Das Staatsministerium des Innern gab im September bekannt, dass es Pläne gibt, nicht alle drei bisherigen Standorte der polizeilichen Ausbildung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Der Standort Leipzig soll geschlossen werden, weil er nach Aussagen des Innenministeriums die schlechtesten Ausbildungsbedingungen bieten würde.

Die Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern sprechen jedoch deutlich für den Erhalt des Standortes Leipzig. Von den 550 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die im letzten Ausbildungsgang eingestellt wurden, wollten 222 ihre Ausbildung in Leipzig absolvieren. Es stehen hier jedoch nur 100 Plätze zu Verfügung. Dies spricht neben dem Erhalt auch für einen weiteren Ausbau der Fachschule in Leipzig.

Der Standort Leipzig zieht zudem auch Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Mitteldeutschland an, was bei einem alleinigen Standort in Schneeberg fraglich wäre. Unsere Stadt ist zugleich als wachsende Großstadt von besonderen sozialen Herausforderungen und auch Kriminalitätsphänomen betroffen. Die Stadt Leipzig würde davon profitieren, wenn die Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Bereich der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt werden würden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Ortschaften den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, welche Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden müssen. Von diesem Bedarf werden die Umsetzungsschritte abgeleitet. Die Ortschaftsräte werden aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Konzeption soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit dieser NF wird der VSP übernommen mit den o.g. Ergänzungen hinsichtlich Einbeziehung Ortschaftsräte und Erstellung Konzeption.

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.

gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
  2. Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
     
  3. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
     
  4. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung  tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.