Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine öffentliche Nutzung/Mehrfachnutzung von Ausgleichsflächen bereits bei der Festlegung der Entwicklungsziele in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren grundsätzlich beachtet und rechtlich eingeordnet werden kann. Das Prüfergebnis soll dem FA Stadtentwicklung und Bau bis Ende 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Die multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist ein wichtiger Aspekt, vor allem auf Grund der immer weniger zur Verfügung stehenden Flächen in Leipzig. Hierfür gibt es auch Beispiele, wie die Entsiegelung und Begrünung im Cäcilienpark oder Uranuspark. Aber auch die Entsiegelung und Begrünung einer Schulhoffläche in der Raschwitzer Straße. Hier wurde die öffentliche Nutzung bereits bei der Festlegung des Entwicklungszieles im jeweiligen Planungsverfahren mit beachtet. Eine spätere Änderung hat eine Änderung der jeweiligen Genehmigung des Eingriffes (Planfeststellungsverfahren, Satzungsbeschluss, Fachgenehmigungen) zur Folge.

Die Stadtverwaltung soll daher einen grundsätzlichen Verfahrensvorschlag unterbreiten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. eine Straßenreinigungssatzung für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. In dieser sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst mit einmal halbjährlicher Reinigung.

2. Die Stadt Leipzig errichtet und wartet ein modernes Radwegweiser-System analog mit Schild oder digital und stellt die jährliche Befahrung der Anlagen, die jährliche Überprüfung der Anlagen und die Wartung aus Radfahrerperspektive im Jahreszyklus sicher.

3. Die Stadt prüft, ob der digitale Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L um eine Kategorie „Verunreinigte bzw. Scherben auf Radwegen“ erweitert werden kann.

4. Die Stadt prüft, ob analog der Stadt Rostock, die Stelle eines städtischen Radwegewartes als Ansprechpartner, Versteher und Problembeseitiger im Bereich des VTA eingerichtet werden kann. Dieser könnte auch als Ansprechpartner der Branche fungieren, um Karten, Wegführungen oder Werkstättennetz zu erläutern und um dabei Probleme aufzudecken und zu lösen. Das Prüfergebnis soll bis Ende des 3. Quartals 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Scherben, Schlaglöcher oder fehlende Wegweiser sind auf Radwegen für Radfahrende ein Ärgernis und können je nach Art und Umfang ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollte die in Pkt. 1 zu erstellende Straßenreinigungssatzung die gleichen Rechte für Radfahrende wie für den motorisierten Verkehr herstellen.

Mit der Einrichtung eines Mängelmelders kann die Bevölkerung aktiv eingebunden werden und so werte Hinweise geben.

In der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2011 ein Radwegewart mit Pedelec und Anhänger im Auftrag des Rostocker Umweltamtes unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Stadtentsorgung, der Verschmutzungen und Wildwuchs auf den Radwegen entfernt. Schäden am Radwegebelag und an der Beschilderung werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Der Radwegewart war in den ersten Jahren nur in den Monaten April bis Oktober unterwegs, aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist er seit 2017 ganzjährig im Dienst.

Das Stadtgebiet ist in neun Einsatzgebiete aufgeteilt, die in einem festen Turnus abgefahren werden. Anwohnende und Touristen können aber auch Schäden und Verunreinigungen direkt dem Amt für Umweltschutz melden, bei größeren Verschmutzungen sucht der Wegewart die betroffenen Stellen auch außerhalb der Reihe auf.

Beschlussvorschlag:

1. Bis zum Ende des III. Quartals 2022 soll die Verwaltung eine Übersicht erstellen, welche alle städtischen sowie von freien Trägern offerierte Angebote auflistet, die digitale Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen grundlegend ausbilden und/oder fördern.

2. Diese Übersicht soll schnellstmöglich auf der städtischen Homepage für alle Interessierten verfügbar gemacht werden.

3. Ebenso soll bis zum Ende des III. Quartals 2022 eine Evaluation der Nutzung der auf der Homepage gelisteten Angebote erfolgen.

Begründung:

Digitale Medien gehören zum Alltag, inzwischen bereits im Kleinkindalter. Wer in der 5. Klasse kein eigenes Smartphone besitzt, gilt oft als ein „digitaler Außenseiter“ und kann rasch zum Opfer von Mobbing werden.

Gleichzeitig stehen LehrerInnen und Eltern der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen zumeist ratlos gegenüber. In Schulen gibt es handyfreie Zeiten oder Zonen, im häuslichen Bereich wird dagegen immer wieder neu verhandelt, wie lange die tägliche Mediennutzungsdauer des Nachwuchses sein darf.

Ein entscheidender Baustein ist die Medienerziehung von SchülerInnen. In Leipzig gibt es dazu verschiedene Angebote von städtischen und von freien Trägern. Um den Schulen den Einstieg in das Thema Medienerziehung zu erleichtern und die aufwendige Zeit einer individuellen Recherche zu ersparen, ist eine Übersicht der Stadt ein zielführendes Serviceangebot, um Kinder und Jugendliche mit grundlegenden Kompetenzen im Bereich digitaler Mediennutzung auszustatten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen Friedhöfe bis Ende des 3. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie dort mehr Sitzgelegenheiten geschaffen sowie bestehende Bänke zeitnah und turnusmäßig instandgesetzt und repariert werden können. Dabei soll ergänzend auch ein Patenschaftskonzept in Betracht gezogen werden, wofür eine digitale Erfassung und Veröffentlichung bestehender und potenzieller Sitzbankstandorte, ähnlich dem Vorgehen bei Baumpatenschaften, umzusetzen ist.
     
  2. Ferner wird geprüft, inwiefern in Kooperation mit einem kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieb ein Banktyp (Leipzig-Bank) entwickelt werden kann, der nach Möglichkeit in Leipzig produziert und auf Friedhöfen sowie auch in sonstigen Bereichen des öffentlichen Raums aufgestellt werden kann. Dabei sollen auch die Fragen beleuchtet werden, welches möglichst langlebige Material für die Sitzbänke genutzt und wie eine regelmäßige Pflege realisiert werden kann.

Begründung:

Leipzig wächst und dadurch nimmt auch die Zahl der Frei- und Grünflächen immer weiter ab, Friedhöfen werden deshalb, neben ihrer ursprünglichen Funktion, immer als grüne Erholungsorte angesehen und so auch genutzt.

Auf den ca. 100 Hektar Friedhofsflächen in Leipzig stehen derzeit rund 500 Sitzbänke. Über die Jahrzehnte hat sich ein Pool von etwa 18 unterschiedlichen Banktypen entwickelt und teilweise werden einzelne Formen im Sinne des SächsDschG weiter vorgehalten. Diese Vielzahl an unterschiedlichen Sitzbankmodellen macht eine Instandsetzung schwieriger, sodass hier eine weitgehende Vereinheitlichung auch zur Kostensenkung bei Reparatur und Instandsetzung beitragen kann.

In den letzten Jahren kam es zu zahlreichen Bankspenden für Friedhöfe aus der Bürgerschaft. Diese werden für die Spender bedarfsgerecht aufgestellt, stehen jedoch auch der Allgemeinheit zur Verfügung. Ein solches Spendenmodell für Friedhofsbänke ließe sich institutionalisieren, um so die Zahl der auf Friedhöfen zur Verfügung stehenden Sitzgelegenheiten zu erhöhen. Vielleicht ließe sich dieses Patenschaftsmodell auch in das von der Stiftung “Bürger für Leipzig” getragene Patenschaftsprojekt für Parkbänke integrieren.

Wir schätzen nach Begehungen mit unseren Mitgliedern im Senioren- und Behindertenbeirat, dass aktuell nur ein Drittel aller vorhandener Bänke gut benutzbar sind. Das offenbart Handlungsbedarf. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie, wo aufgrund der Abstandsregelungen nur wenige Gäste an Trauerveranstaltungen innerhalb der Friedhofskapellen teilnehmen konnten und sich viele Trauergäste deshalb im Außenbereich einen Platz suchen mussten , gezeigt, dass die Zahl der Sitzgelegenheiten auf Friedhöfen zu gering ist.

Bei der Gestaltung der Sitzflächen setzt die Stadt Leipzig aus verständlichen Gründen bevorzugt auf Holz. Da aber einheimisches Holz nur bedingt nutzbar ist und einen hohen Pflegeaufwand mit sich bringt bzw. als Hartholz selten und teuer ist, möchten wir eine ehrliche Betrachtung welche Materialien alternativ zu Holz genutzt werden könnten (bspw. Hanit) und einen geringeren Pflegeaufwand haben. 

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt, eine Potentialanalyse und eine Machbarkeitsstudie für Tiny-House-Siedlungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird parallel beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke sich für eine Tiny House-Siedlung in Leipzig eignen und dem Stadtrat mögliche Grundstücke zur Realisierung von Tiny House-Siedlungen bis Ende 2022 vorzuschlagen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.

3. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, ob Tiny House bzw die ganze Tiny House Siedlung im Rahmen von Konzeptvergaben und/oder Bebauungsplanverfahren realisiert werden können.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Tiny-House-Siedlungen ein mögliches und geeignetes Mittel wären, dass Zusammenwachsen an der Schnittstelle zu den eingemeindeten Ortsteilen zu verbessern.

Begründung:

Es gibt viele Gründe für Tiny Houses, sei es nur Ballast abzuwerfen, einfacher zu leben, weniger Ressourcen zu verbrauchen oder Dinge wieder selber in die Hand zu nehmen oder Zeit zu haben für einfache Dinge.

In einer Stadt, die so vielfältig ist und Wohnformen wie Wagenplätze durchaus duldet, ist es an der Zeit, auch Platz für Tiny House Siedlungen mit Gemeinschaftscharakter zu schaffen. Tiny Houses haben in der Regel eine Grundfläche bis zu 40 qm und Wohnfläche von max. 50 qm. Es soll auch Platz für ein Zentralgebäude eingeplant werden. Die Umsetzung und der Bau sollen bevorzugt aus nachwachsenden ökologischen Baustoffen erfolgen und Themen wie sparsamer Umgang mit Wasser und Energie betrachtet und abgebildet werden.

In der Nähe der Siedlung sollte die notwendige Infrastruktur (Schule, Kita, ÖPNV, Einkauf) bereits vorhanden sein.

Nach unseren Recherchen gibt/entstehen solche Tiny-House-Siedlungen u.a. bereits in Hannover, Hamburg, in der Nähe von Karlsruhe und im Fichtelgebirge.

Ggf. soll das Netzwerk “Leipziger Freiheit” bei der Realisierung hinsichtlich einer Unterstützung angefragt werden.

Durch die komplett andere Nutzung und die Vermischung der Nutzungsarten und dem bewussten Weg Ballast abzuwerfen und einfacher zu leben, greifen die Festlegungen in den B-Plan-Gebieten meist nicht, schon bei Raumhöhen gibt es Probleme beim Einbau fester Schlafböden oder bei Grundstücksgrößen und Abständen. Deshalb muss auf der Fläche baurechtlich der Bau und die Nutzung von Tiny houses möglich sein.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig beendet bis auf weiteres jede protokollarische und freiwillige Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulat. Gleichzeitig engagiert sich die Stadt verstärkt für den kulturellen und friedlichen Austausch mit russischen und ukrainischen Initiativen und Menschen in Leipzig und stellt dafür im Jahr 2022 überplanmäßig 50.000 Euro bereit.

Begründung:

In Kriegssituationen, wie aktuell, ist es unsere Aufgabe, zwischen verantwortlichen Regierungen einerseits und unbeteiligten Menschen einer Nation andererseits zu differenzieren.

In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass ein Konsulat jeweils die nicht unabhängige Einrichtung einer Regierung und diplomatischen Vertretung eines Land ist. Die mit der Einrichtung eines Konsulats verbundenen Ziele zum freundschaftlichen, diplomatischen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausch der Völker werden von der aktuellen russischen Regierung jedoch nicht mehr glaubwürdig verfolgt. Die russische Regierung, die das Konsulat betreibt, stellt sich gegen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Diplomatie und friedliches Zusammenleben von Menschen. Die weitere Zusammenarbeit mit der Vertretung einer solche Regierung widerspricht unseren eigenen, höchsten Werten und gesellschaftlichen Zielen. So ist es beispielsweise unerträglich, dass das Generalkonsulat auf seiner Internetseite die Kriegspropaganda seiner Regierung und Rechtfertigungen zum völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine verbreitet.

Die Stadt Leipzig ist jedoch am friedlichen Zusammenleben von Menschen aller Länder, insbesondere auch von Menschen mit russischer und ukrainischer Herkunft interessiert. Hier ist aktuell eine besonders große Herausforderung gegeben. Die geforderte Beendigung der Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulats ist insofern ein Protest gegen die russische Regierung und nicht gegen die Menschen. Um den gewünschten und stärker notwendigen Austausch weiter zu unterstützen, sollen für 2022 überplanmäßige Mittel zur Verfügung stehen können.

Neufassung vom 16.5.2022

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung des Antrags greift den Verwaltungsstandpunkt in geänderter Form auf (Änderungen fett gedruckt):

1. Die Stadt Leipzig erhält die Beendigung der protokollarischen Zusammenarbeit mit dem Russischen Generalkonsulat aufrecht. Bis auf Weiteres wird die konsularische Vertretung der Russischen Föderation für Sachsen und Thüringen in Leipzig nicht zu städtischen Veranstaltungen eingeladen.
 

2. Aufrechterhalten bleibt die Möglichkeit der notwendigen Absprachen zwischen beiden Institutionen und die Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben.

3. Die Stadt Leipzig stellt mindestens 50.000 Euro aus dem Gesamtbudget als Projektfördermittel insbesondere für Initiativen zur Verfügung, die sich für den gegenseitigen kulturellen und friedlichen Austausch vor allem von russischen und ukrainischen, aber auch osteuropäischen Menschen in Leipzig einsetzen. Dabei ist ein Schwerpunkt darauf zu legen, Ressentiments und Diskriminerungen gegenüber russischsprachigen Menschen in der Leipziger Gesamtbevölkerung entgegenzuwirken.

Begründung:

Siehe Ursprungsantrag. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.