Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Ich beginne mit einer kurzen Rückschau:
Im November 2011 wurden dem Stadtrat die Entwicklungsszenarien für die Leipziger Eigenbetriebe Kultur – das actorie-Gutachten vorgelegt. Es zeigte für die Spielzeit 2014/2015 eine Deckungslücke von 5,7 Millionen Euro auf.
November 2011 – Die Linke meldete sich mit dem Vorschlag: Fusion Oper und Gewandhaus und Einführung einer Kulturförderabgabe.
Januar 2012 – die CDU bekräftigt ihren Antrag aus 2010: Fusion Oper, Schauspiel, Theater der jungen Welt.
Februar 2012 – die SPD stellt fest: Eigenbetriebe haben besser gearbeitet, als es die veröffentlichte Meinung widerspiegelt, Vorschlag: Gespräch darüber, was uns Kultur wert ist.
Februar 2012 – Vorschlag FDP: Oper, Musikalische Komödie (MuKo) und Ballett in einem Haus am Augustusplatz, gemeinsame Verwaltung Oper und Schauspiel
März 2012 – Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen: Fusion Muko und Schauspiel, Prüfauftrag: Welche Kulturbetriebe können in einer Intendanz zusammen geführt werden?
Sämtliche Vorschläge sind erkennbar nicht mehrheitsfähig!

Die Verwaltung unterbreitet schließlich nach Ankündigung die Vorlage 1295/12, welche in all ihren Punkten am 18.07.2012 vom Rat beschlossen wird.
Auslöser des uns als Information vorgelegten Papieres ist also der Ratsbeschluss vom Juli 2012. Alle daraus folgernden Aktivitäten, Aufträge und deren Umsetzungen werden in der heutigen Drucksache V/3530 ausführlich dargestellt. Ab Punkt 4.1. wird auch immer wieder der Bezug zum im September 2013 ausgereichten Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe „strukturelle Entwicklung der Leipziger Eigenbetriebe Kultur“ hergestellt, welche ja unter Mitwirkung von Vertretern der Fraktionen ca. ein knappes Jahr lang tätig gewesen ist.
Das Fazit für die Neustrukturierung der Eigenbetriebe Kultur aus den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe ist auf Seite 19 nachzulesen.
Nimmt man nun die vorliegenden Änderungsanträge zum Maßstab, sind die Vorstellungen der daran beteiligten Fraktionen über künftige Strukturen der Eigenbetriebe im Kulturbereich nach wie vor unterschiedlich. Außenstehende könnten fast den Eindruck gewinnen, die kompetent besetzte Arbeitsgruppe hätte es gar nicht gegeben!
Dem widersprechen aber öffentlich gewordene Äußerungen der Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe über die Qualität der dort geleisteten Arbeit, ihr durchweg positives Resümee darüber, und der Ergebnisbericht selbst!
Was mich aber dann doch erstaunt hat, ist der Umstand, dass die im Bericht geschilderten nicht unerheblichen Risiken einer gemeinsamen Verwaltung Gewandhaus-Oper oder auch Oper-Schauspiel – alle anderen theoretisch möglichen Fusionsmodelle wurden ja schon vorab (übrigens unter Mitwirkung des BAK) durch die Arbeitsgruppe ohnehin nicht in Erwägung gezogen – von den jetzigen Antragstellern offensichtlich, wenn überhaupt gewogen, dann doch als für zu leicht befunden wurden, und demzufolge keine Wirkung entfaltet haben. Es wird sogar das schon einmal verworfene Modell Oper-Gewandhaus-Schauspiel nun doch wieder aus der Kiste gekramt. Dabei werden gerade auch dessen Risiken auf den Seiten 14 – 17 des Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe durchaus beschrieben.
Ganz abgesehen davon, dass wir mit all den vorgeschlagenen Entscheidungen zuallererst eines bei deren Umsetzung benötigen – Zeit,  drängt sich die Frage auf: Wollen wir wirklich nachfolgenden Generationen von Stadträten und Verantwortlichen in den Häusern – welche in ihrer Mehrheit, so diese Beschlüsse dann einst umgesetzt werden müssen, nicht  mehr mit dem heutigen Personalbestand identisch sein werden – wirklich jetzt und heute diese nicht unerheblichen Risiken aufbürden? Ist das verantwortbar?

Sind wir heute tatsächlich schon an dem Punkt, wo wir eine solche gravierende Veränderung bisheriger Praxis, nach einer zuvor ernsthaft und verantwortungsbewusst geführten Kulturdebatte durch unsere Entscheidung nun endlich einmal abschließen sollten?
Oder steht uns diese Debatte nicht noch bevor, und haben wir nicht bestenfalls (wenn überhaupt) gerade erst damit begonnen?
Haben die Häuser, über die wir reden, nicht mehr verdient als Wimpernschlagentscheidungen im Rat, deren Mehrheiten bei der nächsten Grippewelle und dem damit verbundenen krankheitsbedingtem Fehlen einer knappen Handvoll Stadträte wieder rettungslos durcheinander geraten können. Ist das solide? Ist dies das Maß an Ruhe und Sicherheit, welches die Häuser, gerade nach den Aufgeregtheiten der Vergangenheit, wieder einmal eigentlich dringend bräuchten, um ihre Aufgaben in der von uns geforderten Qualität und Tiefe erbringen zu können?  Haben wir die kulturpolitischen Werte und Leitlinien unserer hoffentlich „aktivierenden Kulturstadt“ Leipzig überhaupt schon genügend klar und verständlich formuliert?
Leipzig ist wachsende Stadt. Die Höhe der öffentlichen Kulturförderung ist und bleibt, wenn es nach unserer Fraktion geht, für eine Stadt unserer Größe und gemessen am bundesdeutschen Durchschnitt ungewöhnlich. Das finden nicht alle Leipziger gut oder halten es für richtig.
Auch die junge Künstlerszene und die Soziokultur ändert nichts an der Tatsache, dass den 5 bis 10 Prozent kultureller Vielnutzer und 40 bis 45 Prozent Nutzern von Kulturinstitutionen etwa 50 Prozent Nichtnutzer kultureller Einrichtungen gegenüber stehen. Müssen wir aber nicht der gesamten Einwohnerschaft unserer Stadt erklären, warum eine solche Grundsatzentscheidung für die Kultur in Leipzig in ihrem ureigenen Interesse ist?
Im letzten Betriebsausschuss wurde uns durch die Leitung der Oper von der erfreulich ansteigenden Zuschauerresonanz im Haus und der positiven Entwicklung des Eigenbetriebes insgesamt berichtet. Ähnliches hören wir aus dem Schauspiel.
Kann es nicht sein, dass die über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsenen Kultureinrichtungen unserer Stadt in Wirklichkeit besser aufgestellt sind, als wir uns das gelegentlich eingestehen?
Fakt ist, die Diskussion um die Sinnhaftigkeit unseres Engagements für die Kultur werden wir weiterführen. Die Lösung  für auftretende Probleme wird es nie geben. Der Diskurs beginnt nach jeder Entscheidung neu.
Die Informationsvorlage des Oberbürgermeisters zeigt den Ist-Stand und spiegelt die Aktivitäten im Ergebnis der Diskussionsprozesse der letzten Monate und Jahre. Wir Sozialdemokraten denken, dass sich der Änderungsantrag 5 der Fraktion Die Linke auf eine zukünftig vielleicht doch zu treffende Entscheidung über Veränderungen der Struktur der Eigenbetriebe Kultur in Leipzig, darin sinnvoller weise integrieren lässt.
So gesehen nimmt die Fraktion der SPD die Informationsvorlage Drucksache Nr. V/3530 zur Kenntnis.
Die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP wird sie mehrheitlich nicht mittragen.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Der Stadtrat soll heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entscheiden. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung darf der Stadtrat hierbei nicht nach politischer Opportunität befinden. Es geht einzig und allein darum, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens auch nach persönlicher Wertung jedes einzelnen Ratsmitgliedes rechtskonform ist oder nicht. Ein Ermessen haben wir nicht.

Aber allein hier liegt ja schon die Krux. Wenn nämlich von den Initiatoren des Begehrens uns gegenüber mehr oder weniger deutlich gefordert wird, die Rechtsnormen der Gemeindeordnung auch einer politischen Willensbildung zu unterlegen.
Das politische Anliegen des Bürgerbegehrens, welches in den Mittelpunkt den Erhalt, die Sicherung und Mehrung des kommunalen Vermögens stellt, wird von der SPD-Fraktion vorbehaltlos unterstützt.

Ärgerlich und unehrlich ist, dass mit dem Begehren aber der Eindruck erweckt wird oder vielleicht auch erweckt werden soll, dass der Rat fortwährend an dieser Stelle seiner Gesamtverantwortung für die Stadt nicht nachkommt.
Oder, wie soll man die Spreizung des Antrages über Grundstücke, Kulturgüter bis hin zu den Wirtschaftsbetrieben sonst verstehen?
Dem ist nicht so und das wissen auch alle hier im Stadtrat.
Ich erinnere gerade in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates aus dem Dezember, der auf der Initiative meiner Fraktion beruht, wonach das Vermögen an Grund und Boden auch unterhalb der Schwelle, über die die Ratsversammlung zu entscheiden hat, dauerhaft zu sichern ist.
Und wenn konsequent zu Ende gedacht wird, müssten dann nicht ebenso Vermögenszukäufe, den geforderten Restriktionen unterworfen werden?
Und auch der zum 1. Januar in Kraft getretene und leider in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der LVV belegt exemplarisch, dass die Sicherung des kommunalen Vermögens höchste Priorität bei den Verantwortungsträgern dieser Stadt besitzt.

Spätestens ab 2016 wird sich die Vermögenslage unserer Stadt mit dem konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt und ihrer Unternehmen inklusive Verkäufe und Zukäufe ohne Schwellenwerte transparent für jeden Interessierten zeigen.

Nochmals – die SPD-Fraktion steht für eine dauerhafte Sicherung und Mehrung des Gesamtvermögens unserer Stadt. Ich betone nochmals „Gesamtvermögen“ unserer Stadt in ihrem komplexen Beziehungsgeflecht.

Wenn jemand also fragt, brauchen wir das Bürgerbegehren aus politischen Erwägungen heraus, dann sage ich deutlich – NEIN und zwar auch, weil politische Verantwortung aus meiner Sicht in einer repräsentativ aufgestellten Gemeinordnung nicht teilbar ist.

Aber das ist, wie eingangs gesagt nur der eine Teil der Diskussion. Gefragt wird eigentlich ausschließlich nach der Zulässigkeit des Begehrens.
Die SPD-Fraktion urteilt hierbei auf der Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung unabhängig von denen der Stadtverwaltung, des Innenministeriums oder dem des Netznotars der Piraten.

Unsere Einschätzung macht sich an mehren Punkten, die ich hier nur verkürzt und unvollständig darstellen kann, fest.

1. Wird durch das Bürgerbegehren ein Vorratsbeschluss dahingehend angestrebt, Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen.
Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht zulässig.

2. Verstößt das Anliegen des Bürgerbegehrens gegen die in §24 SGO definierte Regel, dass Bürgerentscheide nicht zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung stattzufinden haben. Durch das beabsichtige Festlegen einer 2/3-Mehrheit für Verkaufsentscheidungen greift das Bürgerbegehren aber in die innere Organisation ein, denn damit wird indirekt auf die Hauptsatzung der Stadt abgehoben.

Die ersten beiden Punkte mögen eventuell noch Interpretationsspielraum bieten. Der dritte Punkt aber nicht.
3. Die im Bürgerbegehren vorgeschlagene 2/3-Öffnungsklausel ist der entscheidende Punkt, der dieses Bürgerbegehren unzulässig macht. In der SGO wird in Paragraph 39 festgelegt, dass Beschlüsse des Rates mit Mehrheit getroffen werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Mehrheit gemeint sein könnte, ist dort nachzulesen, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Damit wird klar, es geht um die einfache Mehrheit. Auch wenn das von den Initiatoren vorgelegte Rechtsgutachten diese Frage spitzfindig zu umschiffen versucht, indem argumentiert wird, dass, wenn die Forderung eines Verbots von Veräußerungen rechtlich statthaft wäre, die Festlegung eines höheren Quorums für Veräußerungen erst recht möglich sein müsse.
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens im Stadtrat trifft die Gemeindeordnung hiermit eine abschließende Regelung, die auch nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, da diese nur im Rahmen der Gesetze besteht.

Die SPD-Fraktion wird aus ihrer rechtlichen Sacheinschätzung der Ratsvorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig entwickelt sich rasant. Der Wohnungsleerstand sinkt, Brachflächen verschwinden und neue Wohnquartiere entstehen darauf. Bei dieser Entwicklung kann es auch zu Konkurrenzsituationen kommen, wenn z.B. auf den Brachflächen oder an deren Rändern bereits Nutzer vorhanden sind.

Nutzer wie die Distillery, für deren Entwicklung die quasi innerstädtische Randlage zu Wohngebieten ein Vorteil war. Gleichzeitig hat die Distillery mit dazu beigetragen, dass der Leipziger Süden sowie Leipzig insgesamt wieder so attraktiv für junge Leute ist und in der nationalen und internationalen Presse als die Stadt der „Kreativen“ gefeiert wird.

Natürlich freuen wir uns, dass Leipzig attraktiv ist und wächst, sowohl bezüglich der Bevölkerung als auch bezüglich der Wirtschaftskraft. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht dazu führen, dass Räume für zum Beispiel Clubkultur verloren gehen.

In Hamburg zeichnet sich eine solche Entwicklung, wie die Zeit in einem Artikel vom 14.1.2014 darstellt. Darin heißt es: „Jetzt (…) gehen coole Bands ‚(…) nach Leipzig oder Berlin, weil es hier keine neuen Räume für Klubs mit experimentellerem Ansatz gibt“.

Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag wollen wir dazu beitragen, dass wir nicht die selben Fehler begehen, wie in Hamburg. Wir wollen, dass bestehende Einrichtungen, in dem konkreten Fall die Distillery, bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eingebunden und berücksichtigt werden. Gerade bei großen Gebieten wie dem zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR sollte dies kein Problem sein.

So könnte bei der Umfeldbebauung für die Distillery darauf geachtet werden, dass keine Konflikte insbesondere durch Lärmbelastung entstehen. Angrenzend an die Distillery könnte der ohnehin notwendige Schulneubau oder der Bau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch gäbe es auch keinerlei Probleme mit nächtlicher Ruhestörung. Auch eine gegebenenfalls notwendige Nahversorgungseinrichtung würde zu keiner Nutzungskonkurrenz führen. Wohnungsbau im direkten Umfeld der Distillery würde fast zwangsläufig zu Lärmbeschwerden führen.

Wir wollen die Entwicklung am Bayerischen Bahnhof nicht behindern, wir wollen jedoch, dass bestehende Nutzer nicht verdrängt werden bzw. gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden. Wir werden uns daher auch nicht dagegen stellen, wenn eine Lösung gefunden wird, die sich nicht am aktuellen Standort befindet. Hierzu müssen jedoch tragfähige Vorschläge auf den Tisch. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns dahingehend zu unkreativ, da er lediglich eine Verschiebung des Problems vorsieht bzw. ein Enddatum für die Distillery festlegt.

Wir erwarten von der Stadtverwaltung, vom neuen Eigentümer und selbstverständlich auch vom Betreiber der Distillery, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, bei der das Gelände zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR zügig entwickelt werden kann und die Distillery am Standort oder im Umfeld erhalten bleibt. Sicher müssen hierzu alle ein stückweit aufeinander zugehen und vor allem intensiv miteinander kommunizieren.

Leipzig ist so attraktiv weil wir Gewandhaus, Oper, musikalische Komödie, Freie Szene, vielfältige Kneipenszene und eine ausgeprägte Clubkultur haben. Das soll so bleiben.
Als neue Hauptstadt der „Kreativen“ sollte eine kreative Lösung zur Sicherung der Distillery und  damit eines Teils unserer kulturellen Vielfalt kein Problem sein.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

vor einiger Zeit hielt ich schon einmal eine Rede zum Thema Lernmittel. Dabei ging es um die Mittel für das Jahr 2013. Seit diesem Jahr muss die Kommune die Mittel für Arbeitshefte und Kopien übernehmen. Die sinnvolle Verteilung auf die einzelnen Schularten ist Inhalt unseres Antrags.

Im Vorschlag der Verwaltung wurde zwar die Erhöhung der Pauschale für Grundschulen berücksichtigt, aber die Unterfinanzierung anderer Schularten blieb.

Lernmittel sind ein Teil des Schulbudgets. Schulen bekommen Geld für Reparaturen, Reinigungsmaterialien, zur Ausstattung von Zimmern, für Bibliotheken, Profilunterricht, Lehrmittel und besagte Lernmittel.

Lernmittel sind für die Anschaffung von Büchern, Arbeitsheften und Kopien vorgesehen. Die Schulen können aufgrund der Budgetierung selbst entscheiden, ob mehr Bücher oder Arbeitshefte angeschafft werden.

Die Mittel für die Bücher stellte die Stadt Leipzig bisher schon zur Verfügung. Das waren z. B.
• für Grundschulen 12,50 Euro
• für Oberschulen und Gymnasien 45,00 Euro
• für Berufsschulen 13,00 bis 17,00 Euro
Das war nicht üppig, an manchen Stellen sogar sehr wenig, wenn man bedenkt, dass die meisten Bücher mindestens 20 bis 25 Euro kosten.

Nun kommen die Kosten für Arbeitshefte und Kopien dazu.
Die Antragsteller haben an den entsprechenden Schularten sehr genau nachgefragt, wie hoch der Bedarf ist.

So fiel auf, dass z. B. Gymnasien für Bücher, Arbeitshefte und Kopien im nächsten Jahr 55,17 Euro pro Schüler erhalten sollen. 45 Euro bekamen diese bisher für Bücher, d. h. lediglich 10,17 Euro stellt die Verwaltung in dieser Schulart für Arbeitshefte und Kopien zur Verfügung. Das ist meilenweit entfernt von der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages von 50 Euro pro Schüler. Wir Antragsteller fordern die von der Verwaltung selbst empfohlenen 30 Euro pro Schüler.

Auch bei den Berufsschulen und vor allem bei der Berufsförderschule fiel uns ein erhebliches Ungleichgewicht auf. In Berufsschulen werden weniger Arbeitshefte, dafür aber mehr Bücher benötigt. Es kann nicht sein, dass pro Berufsschüler nur aller paar Jahre ein neues Buch für ein Fach angeschafft werden kann. Für eine moderne Ausbildung braucht man eine vernünftige Ausstattung. Stellen Sie sich doch einmal ein Buch für das Fach Informatik vor, dass 10 Jahre alt ist.
Die Erhöhungen in den anderen Schularten sichern lediglich den Stand von 2013.

Die im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagene Änderung, die geplante Reduzierung des Schulbudgets zu Gunsten der Lernmittel aufzuheben kann nicht funktionieren, denn die bisher eingestellten Mittel waren schon äußerst knapp. Wenn Schulen dann genügend Bücher haben, aber kein Geld mehr für Leuchtmittel und WC-Papier, funktioniert Schule auch nicht mehr.

Sehr geehrte Stadträte, die zusätzlichen Mittel für diesen Bereich belasten den Haushalt der Stadt Leipzig. Trotzdem ist diese Investition besonders wichtig, denn dieses Geld kommt allen Schülern der Stadt Leipzig zu Gute, egal in welcher Schule diese lernen. Die Ausstattung mit Lernmitteln ist eine wichtige Grundlage für Bildung.

Vielen Dank!

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit diesem, nunmehr seit einem Jahr im Verfahren befindlichen Antrag, will die SPD-Fraktion zum einen ihre grundsätzliche Kritik am bisher üblichen Verfahren, Grundstücksverkäufe als Mittel zur HH-Konsolidierung zu verwenden, zum Ausdruck bringen.
Ich möchte aber einen Schritt weiter gehen. Grund und Boden sind in meinem Verständnis neben den materiellen und immateriellen Werten unserer Kunst- und Kulturlandschaft, der einzige kommunale Vermögenswert, der nicht beliebig vermehrbar ist. Grund und Boden sind nun mal als Fläche eine konstante Größe.
Deshalb fordern wir, dass über mittel- und langfristige Perioden mindestens eine ausgeglichene Vermögensbilanz, wenn nicht gar ein Zuwachs, nachgewiesen werden muss – und zwar als Wert und als Fläche.

Uns ist klar, dass das nicht konkret für jedes Haushaltsjahr dargestellt werden kann. Es ist dabei eigentlich auch egal, ob wir uns über Zeiträume von 3, 5 oder wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, 10 Jahre verständigen. Der Wille und das Ziel müssen aber erkennbar sein. Hier gilt es auch Erfahrungen in der Bilanzierung und in der Darstellung zu sammeln. Die angestrebte jährliche Berichterstattung wird uns zeigen, ob das funktioniert und wir haben da allemal die Möglichkeit korrigierend einzugreifen.

Auf eine Wertediskussion muss ich allerdings heute verzichten.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine grundsätzliche Kritik am Umgang mit öffentlichem Eigentum, speziell Bundes- und sicher auch Landeseigentum, welches sich in Sondervermögen befindet, äußern.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn große zusammenhängende Gebietsflächen an privat veräußert werden, auch weil den Kommunen die Finanzkraft oder Ideen fehlen und damit auch städtische Entwicklungspotentiale quasi privatisiert und zum Spekulationsobjekt werden. B-Pläne hin oder her.
Als Beispiel sei das Bundesvermögen der Bahn im Bereich des Bayerischen Bahnhofs genannt, den Verkauf an nur einen Erwerber kritisiere ich. Meine Logik geht eher dahin, dass solche Flächen grundsätzlich der betroffenen Gebietskörperschaft kostenfrei, zur Nutzung übergeben werden sollten.
Anrüchige Geschenke kann man ja allemal ausschlagen.
Ich weiß, das ist ein Thema, welches wir hier nicht zu verantworten haben. Aber nachdenken sollten wir darüber.
Und was sich gerade wenige Kilometer vor unserer Haustür mit dem beabsichtigten Verkauf des Goitzschesees abspielt, bestätigt meine kritische Haltung in diesen Dingen.

Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Die Frage, wozu wir den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig-Engelsdorf (KEE) brauchen, lässt sich anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen in Leipzig einfach beantworten. Wir haben ca. 72.000 Leistungsempfänger im SGB II-Bereich, ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften, ca. 54.000 ALG II-Empfänger, ca. 32.000 Aufstocker und ca. 22.000 Arbeitslose im SGB II. Wir haben ein Problem!

75 Prozent der Jobcenter-Kunden sind sogenannte marktferne Arbeitslose. Für das Jahr 2013 standen 2.500 Teilnehmerplätze im Bereich der öffentliche Beschäftigung zur Verfügung. 2014 werden es nur 2.000 sein. Eine weitere Einschränkung ist, dass die AGH-MAE und FAV-Maßnahmen Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Eingliederungsleistungen des Jobcenter besitzen. Und sie besitzen eine Zuweisungsdauer von insgesamt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Von den 2.000 Stellen für 2014 gehen 1.310 Plätze an große Träger wie die LVB, den SAH oder den KEE. 2013 waren es noch 1.652 Plätze. Ja es ist so, dass die Träger und Vereine für die Integration zuständig sind. Das Jobcenter muss die Instrumente auflegen und die Teilnehmer zuweisen. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der betroffenen Teilnehmer gedacht werden und nicht aus der Sicht bzw. des Bedarfs der Träger und Vereine.

Diese Schwierigkeit manifestiert sich wunderbar in der Formulierung der Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn durch Anträge beim KEE oder an anderer Stelle neue Plätze geschaffen werden sollen: „Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen“.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse im Jobcenter und der Stadt nicht zeitlich übereinander passen und die Maßnahmen eine gewisse Fluktuation aufweisen:
→ 2011 168 AGH-MAE geplant, 137 war dann der IST-Stand (WP 2013)
→ 2012 618 AGH-MAE geplant, 281 war dann der IST-Stand (WP 2014)
→ 2013 621 AGH-MAE geplant, 238 erwartet (laut WP 2014)
→ 2014 452 AGH-MAE geplant

Wir stehen daher vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir Fraktionen den KEE nicht mit Aufgaben bzw. Erwartungen überfordern dürfen, die er aufgrund der skizzierten Rahmenbedingungen gar nicht erfüllen kann. Wir dürfen den Teilnehmerkreis des KEEs nicht mit unseren Wünschen überfordern und somit Bereiche kompensieren, aus denen sich die Stadt selbst aus regulären Stellen zurückzieht.

Es muss primäres Ziel sein, die Arbeitslosen wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen, Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, Selbstbewusstsein schaffen. Das Gefühl, gebraucht zu werden vermitteln und die Chance bieten, etwas für sich, andere und/oder die Gesellschaft tun. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der Betroffenen her gedacht werden und nicht den Interessen von Vereinen/Trägern oder der Fraktionen untergeordnet werden.

Daher brauchen wir endlich die Diskussion um ein Konzept über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Leipzig. Gedanklich frei von Einschränkungen, unter welchen die Arbeit des KEE und Jobcenter steht. Wir müssen entscheiden, wer sind die Betroffenen? Was sind die Instrumente? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Ziele verfolge ich mit den Maßnahmen? Schon hier wird sich eine Uneinigkeit, ob Betroffene schnellstmöglich über die Instrumente in den ersten Arbeitsmarkt kommen oder auf lange Sicht in den öffentlich geschaffenen Stellen verbleiben, zeigen.  Was kostet es, wenn die Stadt dies alles auf die Beine stellt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir als Stadträte eine Entscheidung treffen. Aber hier ist die Verwaltung erst einmal am Zug. Bürgermeister Albrecht muss liefern! Der KEE arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten gut. Die Stadt bzw. Bürgermeister Albrecht ruht sich auf dieser Arbeit aus! Das darf angesichts der oben genannten Zahlen nicht zufriedenstellen. Die Stadt muss aktiv werden, Konzepte liefern und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat handeln.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen dem Wirtschaftsplan für 2014 zu und erwarten zeitnah Vorstöße der Verwaltung zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig!

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Der Beschluss des Stadtrates, ein Gymnasium in Schönefeld wieder zu errichten wird von einigen Stadträten kritisch gesehen.
Als Hauptargumente werden die hohen Kosten, eine bis jetzt fehlende Sporthalle und vor allem  die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt angeführt.
Die Kosten liegen nach dem aktuellen Baukostenindex durchaus im unteren Bereich und sind keinesfalls zu hoch. Sie betragen nur etwa 75 Prozent der Kosten für einen Neubau. Die EnEv 2009 wird um ca. 40 Prozent unterschritten. Also alles im grünen Bereich!
Für die Errichtung einer Sporthalle gibt es Optionen und auch dazu hat sich der Grundstücksverkehrsausschuss bereits positioniert.
Die Lage des Gymnasiums ist aus meiner Sicht ein Argument, dass ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
Die Entscheidung für ein Gymnasium wird im Allgemeinen nicht nach der Länge des Schulwegs, sondern nach seinem Profil entschieden.
Die Kreativschule BIP zieht zum Beispiel Schüler aus der gesamten Stadt nach Schönefeld. Oder die Waldorfschule in der Bertastraße. Beispiele gibt es dafür viele
Es wird argumentiert, dass der Bedarf im Süden vorhanden ist, da hier die meisten Bildungsempfehlungen ausgesprochen werden. Allerdings steht hier kein städtisches Grundstück zur Verfügung. Ein Glücksfall für unseren Stadtteil!

Nach den letzten statistischen Erhebungen ist Schönefeld-Abtnaundorf ein Stadtteil mit vielen jungen Menschen, Durchschnittsalter 43 Jahre und sehr vielen Kindern und einem Bevölkerungszuwachs von ca.12 Prozent.
Zu denken geben sollte uns allerdings, dass hier die Grundschüler nur zu ca.30 Prozent eine Bildungsempfehlung erhalten. Ist denn ein Grundschüler in Schönefeld dümmer als im inneren Süden? Keinesfalls, hier besteht sehr viel Nachholbedarf. Aber das ist ein anderes wichtiges Thema.
Mich beunruhigt, dass sich ein Ungleichgewicht in der Bildungslandschaft unserer Stadt entwickelt, das so nicht hinnehmbar ist. Das Bildungsbürgertum bekommt im Süden die Gymnasien und wir in den weniger betuchten Stadtteilen die Förderschulen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Leipzig wächst in den kommenden Jahren und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden.
Bereits jetzt sind deutliche Wanderungsbewegungen sichtbar. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Bildungsstruktur in der Gesamtstadt vorhanden ist.
Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil. Viele Schönefelder befürchten jetzt, dass die aktuellen Entwicklungen dazu führen könnten, den Bau des Gymnasiums abzusagen. Wollen wir so ein Signal aus dem Stadtrat senden?
Ich bitte dem Baubeschluss zuzustimmen, um zügig mit dem Bau beginnen zu können. Wir brauchen das Gymnasium im Schuljahr 2016/2017 und haben dazu keine Alternative.

Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Linken: Ich kann Ihre Beschlussvorschläge nicht wirklich ernst nehmen.
Wem sollte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt nützen?  Wir haben den Baubeschluss vorliegen!  Wenn Sie ehrlich sind, wollen Sie versuchen, den Bau des Gymnasiums doch noch zu verhindern. Koste es was es wolle – außer Wählerstimmen. Auch Fördermittel und bereits investierte Planungsmittel.
Ich würde mir wünschen, wenn Sie Klartext reden würden und sich nicht hinter solchen Scheinargumenten wie Schulwegsicherheit verstecken. Das ist doch längst geklärt.
Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde das dringend benötigte Gymnasium nicht fristgerecht fertig gestellt. Wollen Sie das wirklich unseren Schülern antun?