Co-Finanzierung des Kommunal-Kombi-Lohns durch den Freistaat

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass diese eine Co-Finanzierung des so genannten Kommunal-Kombi-Lohns vornimmt.

Begründung:

Der Bund wird ab dem Kalenderjahr 2008 den so genannten Kommunal-Kombi-Lohnzuschuss einführen. Der voraussichtlich von den Kommunen im Rahmen dieser Förderung zu leistende Eigenanteil ist höher als der Eigenanteil, den die Kommunen im Rahmen von ABM zu tragen haben. Aufgrund der geringen Finanzkraft der Kommunen sind diese nicht in der Lage, ohne eine Co-Finanzierung der Landesregierung die insoweit bereit gestellten Mittel des Bundes abzurufen.
Da seitens des Bundes beabsichtigt ist, die Förderung durch ABM zurück zu führen, würden negative Auswirkungen hinsichtlich der Förderung von Langzeitarbeitslosen eintreten, wenn der Freistaat sich nicht an dieser Förderung beteiligt.