Doppelhaushalt 2017/18: Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts werden zu Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen für das Haushaltsjahr 2017 und für das Haushaltsjahr 2018 jeweils 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Mittel werden bis zur Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie der Landesregierung mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:    

Laut dem aktuellen Sozialreport der Stadt leben in Leipzig ca. 154.000 Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Bei den über 80-jährigen sind es knapp 38.000 Bürgerinnen und Bürgern, laut Prognose wird ihre Zahl bis zum Jahr 2025 auf knapp 50.000 ansteigen.
Ziel der Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und Lebensqualität für Menschen mit körperlicher Einschränkung.
Durch eine Unterstützung des Umbaus soll es möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben, was die übergroße Anzahl von Menschen auch so möchte.
Maßnahmen zur Schaffung barrierearmen Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnahmen)  sind beispielsweise der Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, die Beseitigung von Hindernissen und Schwellen oder der Anbau von Treppenlift und Rampe. In vielen Fällen übernehmen Kranken- und Pflegekassen in Absprache mit dem Vermieter anteilig die Kosten für entsprechende Maßnahmen. Insbesondere Personen mit ungenügenden finanziellen Voraussetzungen, die nicht in der Lage sind die notwendigen Eigenmittel aufzubringen, sollen von dieser Förderung profitieren.