Beschlussvorschlag:

Der Planansatz für Einnahmen durch Mahngebühren und Verspätungszuschläge wird für die Haushaltsjahre 2017/18 auf 3,6 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Im vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2015 wurden Einnahmen aus Mahngebühren und Verspätungszuschlägen in Höhe von 3,8 Millionen Euro angegeben. Der Planansatz für das Jahr 2016 sieht sogar Einnahmen i.H.v. 5,4 Millionen Euro vor. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 geht die Verwaltung von Einnahmen im Bereich von 2,6 Millionen Euro jährlich aus. Vor diesem Hintergrund soll der Planansatz für die Jahre 2017 und 2018 auf etwa das Niveau des RE 2015 gebracht werden.