Doppelhaushalt 2017/18: Umsetzung Wohnungsbaurichtlinie – soziale Wohnungsbauförderung
Beschlussvorschlag:
Für die Umsetzung der sächsischen Wohnungsbaurichtlinie, die in Leipzig Anwendung finden soll, wird eine zusätzliche Stelle im Stellenplanentwurf beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung befristet bis Ende 2019 eingerichtet.
Begründung:
Die sächsische Landesregierung aus SPD und CDU hat sich auf eine Förderung von neuem sozialen Wohnraum geeinigt. Vor allem in den Regionen mit massiven Zuzug wie Leipzig und Dresden soll die Wohnungsbaurichtlinie (Richtlinie zweckgebundener Mietwohnraum – RL zMW) zur Anwendung kommen. Ziel der Förderung ist es, durch Zuschüsse Wohneinheiten im unteren bis mittleren Mietpreissegment mit Belegungsbindung zu schaffen. Erst durch eine Förderung ist es überhaupt möglich, in der Bauleitplanung sozialen Wohnungsbau festzusetzen.
Da die Mittel für die soziale Wohnraumförderung derzeit bis 2019 zur Verfügung stehen sollen und das Gelingen der Richtlinie auch maßgebend von den bürokratischen Abläufen abhängt, soll hierfür 1 VzÄ beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung angesiedelt werden. Hinzu kommt, dass durch die Richtlinie die Kommunen in hohem Maße an der Antragsbearbeitung und -bewilligung beteiligt werden sollen, was nicht nur die kommunale Verantwortung stärkt, sondern auch mit zusätzlichen Aufgaben verbunden sein wird.