Beschlussvorschlag:

  1. Die Oberbürgermeister wird beauftragt:   Im Rahmen der Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen[1] soll auf Grundlage der vorhandenen sowie der in Planung befindlichen Schulgebäude die Eignung dieser Standorte hinsichtlich der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen geprüft werden. Dies umfasst die Größe und Gebäudestruktur der Standorte. Die Prüfung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) erfolgen, um so die möglichen Standorte für künftige Gemeinschaftsschulen zu ermitteln und rechtzeitige Eingriffe in die Planung der Schulgebäude zu ermöglichen (Bitte je nach Standort tabellarisch die Größe und Gebäudestruktur aufschlüsseln.).  
  2. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung mit dem LaSuB soll ferner an den Standorten der vorhandenen sowie in Planung befindlichen Schulgebäuden die Ermöglichung von Oberschulen Plus (Kombination von Grundschule und Oberschule) geprüft werden. Auch hier soll die Prüfung die Größe und Gebäudestruktur umfassen (Bitte je nach Standort tabellarisch die Größe und Gebäudestruktur aufschlüsseln.).
     
  3. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung mit dem LaSuB soll ferner geprüft werden, ob an der Nachbarschaftsschule Leipzig (NASCH) die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ermöglicht werden kann. Die Prüfung soll die baulichen Kapazitäten sowie weitere notwendige Bedarfe berücksichtigen.  

Sachverhalt:

Im Zuge der Ermöglichung der Einfügung von Gemeinschaftsschulen[1], sowie der Bedarfsdeckung an Schulgebäuden in der wachsenden Stadt Leipzig ist es notwendig die vorhandenen Strukturen und die in Planung befindlichen Schulgebäude zu kennen. Nur so lassen sich positive Synergieeffekte aus diesen Gegebenheiten nutzen. Ferner müssen bereits vorhandene Schulen hinsichtlich einer möglichen Erweiterung geprüft werden.   Gemeinschaftsschulen leisten darüber hinaus eine wichtige integrative Arbeit für Leipzigs Kinder, damit diese sich bestmöglich ihren Fähigkeiten nach entfalten können, bedarf es nicht nur einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur sondern auch die Ermöglichung der Fortführung von Klassenverbänden am Schulstandort in der gewohnten Umgebung über die 4. Klassenstufe hinaus.

[1] Koalitionsvertrag der Landesregierung „Gemeinsam für Sachsen“, S. 9