Ergänzungsantrag zur Vorlage „Lernmittelfreiheit, Urteil des OVG Bautzen vom 17.04.2012“

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den organisatorischen Prozess für die Schuljahre 2013/2014 ff zu steuern.
Weiter erstellt der Oberbürgermeister  eine Vorlage, die die Aufschlüsselung der Pauschalbeträge analog der Schulbuchausstattung nach Schüler und Schulart aufschlüsselt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.