Erhalt der Nachbarschaftsgärten
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft unter Einbindung der Eigentümer, der potenziellen Erwerber und der gegenwärtigen Nutzer die Handlungsoption für den weiteren Erhalt der Nachbarschaftsgärten.
Dem Stadtrat wird bis zum 31.12.2014 ein Prüfergebnis vorgelegt.
Begründung:
Seit 2004 wird eine Brachfläche zwischen Siemeringstraße und Josephstraße als Gemeinschaftsgarten genutzt. Fünf EigentümerInnen – die Stadt Leipzig, eine Investmentgesellschaft und Privatpersonen – stellten die Flächen zur Verfügung. Aktuell stehen die Gärten vor dem Aus. Die Investmentgesellschaft, Eigentümerin des größten Teils der Fläche (rund 80 %), will ihr Grundstück verkaufen, um dort Einfamilienhäuser zu errichten. Die NutzerInnen, die sich im Nachbarschaftsgärten e. V. organisiert haben, wollen bleiben und den geschaffenen Freiraum für soziales und ökologisches Engagement erhalten. Damit könnte eine erfolgreiche Zwischennutzung verstetigt werden.
Hier befinden sich die Nachbarschaftsgärten:
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