Erhöhung der Mittel für die Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe“ (Leistungsbereiche der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII) (gemeinsamer Antrag)

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird in 2019 um 3 Mio. Euro und in 2020 um 3,5 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass entsprechend § 79 SGB VIII „Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen entsprechend des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung stellt insbesondere auch die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Die jährlich steigende Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen führt dazu, dass die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe verstärkt nachgefragt werden. Um auch zukünftig eine niedrigschwellige Verfügbarkeit des Leistungsangebots zu sichern, ist entsprechend des wachsenden Bedarfs ein Ausbau der Jugendhilfeinfrastruktur dringend geboten.

Mit dem Ziel, die Qualität innerhalb der Leistungsbereiche zu sichern und zu verbessern, indem optimale Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inhalten und Zielen vorgehalten werden, wurden Fachstandards entwickelt und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Diese müssen an die gegenwärtigen personellen und sächlichen Bedingungen angepasst werden. Das bedeutet aber, dass das Budget der Kinder- und Jugendförderung zwingend erhöht werden muss, wenn notwendige Angebote nicht wegbrechen sollen.