Errichtung einer Stiftung für Innovation und Technologietransfer und eines Beteiligungsfonds durch d
Am 09.02.2000 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit den Stimmen der SPD-Fraktion der Gründung einer Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer sowie der Gründung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zugestimmt. Die Stiftung wurde mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 50 Mio. DM ausgestattet. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird eine Einlage der Stadt Leipzig in Höhe von 25 Mio. DM erhalten. Die Finanzmittel in Höhe von insgesamt 25. Mio. DM stellte die Stadt Leipzig aus einer Rücklage zur Verfügung, die nach dem Stadtwerkeanteilsverkauf gebildet wurde. Insoweit ist nunmehr die politische Absicht verwirklicht, zumindest einen Teil des Erlöses aus dem Anteilsverkauf der Stadtwerke für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zu verwenden.
Mit der Gründung der Stiftung und der Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet die Stadt Leipzig völlig neue wirtschaftsfördernde Maßnahmen ein, die im übrigen bundesweit ohne Beispiel sind. Erklärter Wille der Stadt Leipzig ist es, die Innovationsaktivitäten und – potenziale in Leipzig zu stärken. Die Aktivitäten der Stiftung zielen daher darauf ab, die strategisch-infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Innovationen und technologische Entwicklungen positiv zu beeinflussen. Daher sollen die Aktivitäten insbesondere darauf gerichtet sein, die Rahmenbedingungen für eine Innovations- und Technologiestruktur in Leipzig zu schaffen. Dies soll erreicht werden, indem im Rahmen des Stiftungszwecks insbesondere auf die Schlüsselfaktoren “Technologie, Transfer, Innovation” und Qualifizierung hingewirkt wird. Die Stiftung soll unter anderem durch Bereitstellung von Know-How, Vermittlung von Kontakten und des Zugangs zu Netzwerken dazu beitragen, Human-Kapital aufzubauen bzw. vorhandenes langfristig an Leipzig zu binden.
Die Gründung der Stiftung soll als sichtbares Zeichen des Bekenntnisses der Stadt Leipzig verstanden werden, nachhaltig neue Wege zu bestreiten. Daher ist geplant, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung in erster Linie durch bedeutende (überregional bekannte) Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft zu bestimmen. Derartige bedeutende Repräsentanten könnten dazu beitragen, die Arbeit der Stiftung über Leipzig hinaus zu befördern. Darüber hinaus könnte durch die Benennung von bedeutenden Kuratoriumsmitgliedern erreicht werden, dass weitere Zustiftungen erfolgen. Aufgabe der Beteiligungsgesellschaft ist es, Beteiligungskapital Unternehmen mit einer niedrigen Eigenkapitalquote zur Verfügung zu stellen. Die Gründung einer derartigen Beteiligungsgesellschaft stellt eine neuartige Maßnahme der kommunalen Wirtschaftsförderung dar.
Die Wirtschaftsförderung wird dabei durch die Vergabe von Beteiligungen selbst unternehmerisch. Denn die Wirksamkeit von Eigenkapitalhilfen ist an den Bilanzentwicklungen der geförderten Unternehmen direkt ablesbar und außerdem werden im Rahmen von Beteiligungsverträgen unternehmerische Ziele vereinbart. Dagegen geht bei herkömmlichen verlorenen oder zurückzahlbaren Zuschüssen, die Wirksamkeitskontrolle über den Verwendungsnachweis nicht hinaus. Erstmals ist die Erfolgsrate der konkreten Fördermaßnahme unmittelbar an den Bilanzen der als Förderinstitution zu gründenden Beteiligungsgesellschaft messbar. Durch die Beteiligungen an zu fördernden Leipziger Unternehmen kann deren niedrige Eigenkapitalquote verbessert werden. Da insbesondere bei Existenzgründern und bei den innovativen Leipziger Unternehmen ein hoher Bedarf an Eigenkapital besteht, ist eine derartige Beteiligung Voraussetzung für eine positive Unternehmensentwicklung.
Im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsvereinbarung soll darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass weitere Partner dem zu fördernden Unternehmen ebenfalls Eigenkapital zur Verfügung stellen. So können die beabsichtigte positiven Effekte der Beteiligungsgesellschaft noch verstärkt werden. Die Stadt Leipzig wird durch diese neuen wirtschaftsfördernden Maßnahmen die bereits eingeleiteten unterstützenden Maßnahmen für Existenzgründer und junge Unternehmen weiter begleiten. In absehbarer Zeit wird messbar sein, dass sich aufgrund der hier beschlossenen Maßnahmen zahlreiche neue Unternehmen in Leipzig ansiedeln und bereits bestehende Unternehmen sich positiv weiter entwickelt haben. Hierdurch werden auch positive Ergebnisse für den Leipziger Arbeitsmarkt erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Genehmigungsbehörden diese positiven “neuen” wirtschaftsfördernden Maßnahmen der Stadt Leipzig wohlwollend begleiten.
Gunter Müller Stadtrat