Finanzielle Sicherstellung des Schulschwimmens
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den finanziellen Fehlbedarf für das Schulschwimmen in Höhe von 50 T€ für das aktuelle Schuljahr abzusichern. Für den kommenden Haushalt sind diese Mehrkosten von vornherein einzuplanen.
Begründung
Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört aber nicht nur der sogenannte Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch das Schulschwimmen im Mittelschul- und Gymnasialbereich.
Seit 1991 sind die Preise für eine Bahnstunde unverändert geblieben. Teil des Stadtratsbeschlusses (ab 01.09.2004) zur Übertragung der Bäder war auf Grund der steigenden Betriebskosten, eine moderate Erhöhung der Preise für eine Bahnstunde.
Der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH beschloss 2006 für 2007 die erste Erhöhung der Bahnstunde auf 9 Euro. Hierzu liegt die Akzeptanz des Schulverwaltungsamtes vor. Ab 01.09.2008 erfolgt eine weitere Anhebung der Preise auf 10 Euro.
Laut Bäderfinanzierungsvertrag muss die Bädergesellschaft 875 Bahnstunden für den Schulsport vorhalten. Belegt werden durch das Schulverwaltungsamt jedoch nur ca. 624 Bahnstunden.
Für einen Teil der Bahnstunden wird die „Sachsentherme“ mit einem höheren Betrag als 10 Euro angemietet. Dies ist im Zusammenhang der eingeschränkten Finanzlage zu hinterfragen. Die Kürzung für die Sportbäder GmbH ist deshalb auf Kosten der Kinder und Jugendlichen nicht gerechtfertigt.