Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (gemeinsamer Antrag)

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794) wird in 2019 und 2020 um je 500.000 € erhöht.

Die Dynamisierung der Fördermittelsumme wird ab 2020 auf Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 2,5 % erhöht.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. Betreuung von Senior/innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. a.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVöD, so liegen diese bei ca. 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.

Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig. Ein permanent gleichbleibendes Förderniveau hätte hingegen Leistungseinschränkungen und einen eklatanten Fachkräftemangel bei steigendem Eigenmitteleinsatz zur Folge.