Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Bereich des Gesundheitsamtes (gemeinsamer Antrag)
Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Bereich des Gesundheitsamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI –DS– 03773) wird 2019 und 2020 um je 100 000 € erhöht.
Diese Summe wird wie folgt verwendet:
– 80 000 € zur Erhöhung der Personalkosten festangestellter Mitarbeiter/innen und Erhöhung von Aufwandsentschädigungen bei Honorarkräften
– 20 000 € für Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen notwendig sind.
Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. AIDS-Hilfe, Schwangerschaftskonfliktberatung u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/ innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. ä.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVÖD, so liegen diese bei 75 – 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.
Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.