Heiko_Osswald2SPD Fraktionsvize Heiko Oßwald fordert eine Versachlichung der Debatte um die Einführung einer Bettensteuer oder einer Gästetaxe.

„Niemand will einfach nur Gäste abkassieren. Uns geht es vielmehr um eine faire Beteiligung aller an der Unterhaltung von Einrichtungen wie Oper, Gewandhaus oder Zoo. Diese Einrichtungen werden eben auch von vielen Touristen gern genutzt. Warum sollen dann die Leipziger Bürger alleine die finanziellen Lasten dafür tragen“, fragt Heiko Oßwald und begründet damit den Vorstoß seiner Fraktion, eine Gästetaxe in Leipzig einzuführen.

Nachdem im September der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert hat, kann eine Kommune neben der klassischen Bettensteuer nun auch eine Gästetaxe erheben.

„Die Bettensteuer, oder auch Beherbergungssteuer genannt, darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Die Beherbergungsbetriebe müssen in teils aufwendigen Verfahren bei ihren Gästen abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Wir haben uns daher ganz bewusst für die Gästetaxe entschieden, da diese auf alle Übernachtungen erhoben werden darf und die Hotels oder Pensionen hier eben  kein umfangreiches Erhebungsverfahren durchführen müssen.“

Aufwendige Kontrollen der Kommune, wer dienstlich oder privat übernachtet entfallen somit und das Einnahmeaufkommen fällt dadurch auch höher aus. Allerdings dürfen die über eine Gästetaxe  eingenommenen Gelder nur zweckgebunden für touristischen Aufwand der Kommune verwendet werden. Darin eingeschlossen ist die Finanzierung einer sogenannten Gästecard, die Touristen einen ermäßigten  Eintritt beispielsweise bei kulturellen Einrichtungen oder die verbilligte Nutzung des ÖPNV ermöglichen würde.

„Durch die Zweckbindung der Gästetaxe für touristische Aufwendungen der Stadt erhöht sich aus unserer Sicht die Akzeptanz dieser Abgabe bei Gästen und touristischen Einrichtungen. Wenn sich die betroffenen Verbände wie Dehoga, IHK und LTM bei der Gestaltung einer ansprechenden Gästecard einbringen, könnte das sogar die Attraktivität Leipzigs für Übernachtungsgäste erhöhen. Eine Gästetaxe wäre eine echte Chance, die touristische Infrastruktur auszubauen und den Tourismus in Leipzig weiter zu fördern“, so Heiko Oßwald abschließend. +++

 

Hintergrund:

Nachdem mit Urteil des OVG Bautzen vom 6.10.2016 die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden weitestgehend für rechtmäßig erklärt wurde, fordert die Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig die Einführung einer Beherbergungssteuer für touristische Übernachtungen nach Dresdner Vorbild.

In seiner Septembersitzung hat der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert. Künftig können alle Kommunen die eine touristische Infrastruktur unterhalten eine Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) und eine Tourismusabgabe (§ 35 SächsKAG) erheben.

Während die Tourismusabgabe von Unternehmen erhoben wird, die vom Tourismus profitieren, werden die Gästetaxe und die Beherbergungssteuer vom Gast erhoben, der pro Übernachtung zahlt. Gästetaxe und Tourismusabgabe sind als kommunale Sonderabgaben nur zweckgebunden zur Deckung für Aufwendungen im Tourismusbereich zu verwenden, während die Beherbergungssteuer als kommunale Aufwandssteuer in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Beherbergungssteuer darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Daher müssen die Beherbergungsbetriebe in teils aufwendigen Verfahren ihre Gäste abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Die Gästetaxe darf auf alle Übernachtungen erhoben werden.

Bei Gästetaxe und Tourismusabgabe muss die Kommune aus Gründen der Transparenz eine Kalkulation erstellen, um nachzuweisen, in welcher Höhe ihr tatsächlich Aufwendungen für den Tourismus entstanden sind.