Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. “Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.